Pressemitteilung | DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V.

„Ein Sieg für den mittelständischen Einzelhandel“

(Berlin) - „Die heutige (09. Juni) Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, die Kaufhof-Klage gegen das Ladenschlussgesetz abzuweisen, ist ein Sieg für den mittelständischen Facheinzelhandel“, äußerte sich ZGV-Präsident Joachim Siebert in einer ersten Stellungnahme.

„Die Erfahrungen der Ladenschluss-Liberalisierung seit 1996 zeigen, dass sie nicht nur einseitig zu Lasten der Mitarbeiter geht, sondern auch die Inhaber des mittelständischen Einzelhandels belastet. Viele qualifizierte Verkäuferinnen und Verkäufer scheuen den Konflikt mit privaten Interessen. Sie möchten den Abend nicht im Geschäft verbringen. Dann stehen die Inhaber selbst im Laden. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes lässt sie nun aufatmen. Sie stellt vorerst sicher, dass ihnen dieses wenigstens am Sonntag erspart bleibt, weil der Kaufhof nebenan auch geschlossen ist.“

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Gewerblicher Verbundgruppen e.V. (ZGV) Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin Telefon: 030/5900996-18, Telefax: 030/5900996-17

NEWS TEILEN: