Pressemitteilung | Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di (dju)

Ein Sieg für die Versammlungsfreiheit! / Erste Stellungnahme zum Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom Mittwoch, 16. Juli 2008 / Das Urteil hat bundesweite Bedeutung

(Berlin/München) - In einer Klage von Michael Backmund gegen den Freistaat Bayern hat das VGH Bayern entscheiden, dass Beobachtung und Überwachung von Versammlungen in geschlossenen Räumen durch die Polizeit verfassungswidrig ist.

Polizeieinsatz gegen dju-Veranstaltung war rechtswidrig - die Polizei darf Versammlungen in geschlossenen Räumen nicht beobachten und überwachen. Ein Anwesenheitsrecht gibt es für die Polizei nicht.

"Das VGH-Urteil vom 16. Juli 2008 stellt unmissverständlich klar: Die Beobachtung und Überwachung von Versammlungen in geschlossenen Räumen durch Polizisten ist verfassungswidrig und ein generelles Anwesenheitsrecht der Polizei bei öffentlichen Veranstaltungen, wie es jahrelang immer wieder gegen den Willen vieler Veranstalter praktiziert wurde und wie es auch im neuen Bayerischen Versammlungsgesetz vorgesehen wird, ist ebenfalls eindeutig rechtswidrig. Es stellt einen schweren Eingriff in die Grundrechte aller Bürger dar und ist somit ein fundamentaler Angriff auf die vom Grundgesetz garantierte Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

Das Urteil stärkt damit bundesweit die Versammlungsfreiheit. Die bisherige Rechtsauffassung des Polizeipräsidiums München und anderer Polizeibehörden, das für sich stets ein generalpräventives Anwesenheitsrecht in Anspruch genommen hat, atmet obrigkeitsstaatlichen Geist und war ein weiterer Schritt in den Überwachungsstaat. Jetzt steht fest: Die Praxis der Münchner Polizei war seit Jahren eindeutig verfassungswidrig. In Zukunft muss sich niemand mehr die Überwachung seiner Veranstaltungen durch die Anwesenheit von Polizisten gefallen lassen - nicht in München und auch sonst nirgendwo.

Mit diesem Urteil ist das grundgesetzlich garantierte Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit gestärkt worden. Es darf in Zukunft nicht durch eine polizeipräventive und grundgesetzwidrige Überwachungspraxis weiter ausgehöhlt und eingeschränkt werden.

Die dju ist sich bewusst, welche Bedeutung die Meinungs- und Versammlungsfreiheit auch für die Pressefreiheit und demokratische Verhältnisse insgesamt besitzen. Deshalb gilt es auch weiter, die Trennung von Polizei und Geheimdiensten als eine der wichtigsten politischen Konsequenzen aus der NS-Zeit zu verteidigen bzw. dort, wo sie bereits dem Überwachungsstaat der großen Koalition geopfert wurde, wieder zu erkämpfen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di (dju), Bundesgeschäftsstelle Ulrike Maercks-Franzen, Bundesgeschäftsführerin Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 69560, Telefax: (030) 69563657

(tr)

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