Ein Tropfen auf den heißen Stein – BDI kritisiert das Ergebnis bei der Anpassung des Orientierungswertes
(Wiesbaden) - Nach „schwierigen Verhandlungen“ haben sich die Vertreterinnen und Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes auf eine Anhebung des Orientierungswertes um 2,8 Prozent verständigt. Für eine spürbare Stärkung der vertragsärztlichen Versorgung reicht das nicht aus.
Die in den beiden vergangenen Jahren verhandelte Steigerung von 3,85 Prozent wurde für das Jahr 2026 deutlich unterschritten. BDI-Präsidentin Christine Neumann-Grutzeck zeigt sich gerade angesichts der in der Öffentlichkeit geführten Diskussion um Wartezeiten auf Behandlungstermine und den Ärztemangel in vielen Gebieten darüber enttäuscht: „Bei der Anhebung der Honorare sind viele Kosten nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt worden, die wir als Ärzteschaft zu schultern haben. Das fängt bei den deutlich gestiegenen Personal- und Sachkosten an, reicht über stark angewachsene Beiträge zu Versicherungen und geht bis zu den zusätzlichen Kosten und den Zeitaufwand für die Digitalisierung in den Praxen.“
Dass aktuell vor der Diskussion um klamme Kassen und eine dringende Beitragsstabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen kein großer finanzieller Spielraum gegeben war, ist nachvollziehbar. Deshalb fordert der BDI seit längerem schon den vollständigen Ausgleich versicherungsfremder Leistungen durch Steuermittel. Erst dann kann verantwortungsvoll mit den Geldern der Versicherten in eine spürbare Verbesserung der Versorgung investiert werden, angefangen von der ärztlichen Weiterbildung bis hin zur Transformation in Krankenhäusern und Praxen.
Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI), Bastian Schroeder, Geschäftsführer(in), Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden, Telefon: 0611 18133-0
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