Pressemitteilung | Bundesverband öffentlicher Binnenhäfen e.V. (BÖB)

Eine Frage des Standpunktes / BÖB nimmt Stellung zu Meldungen in der Presse bezüglich einer drohenden Klagewelle gegen die Wasser- und Schifffahrtsdirektion

(Berlin) - Der Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen e.V. bestätigt, dass in den letzten Wochen und Monaten eine Vielzahl von Fällen an den Verband heran getragen geworden, in denen sich Mitglieder des Verbandes und der Partner aus Schifffahrt, Spedition und Logistik mit Rückzahlungsforderungen der Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD) West in Münster im Bereich von Fördermaßnahmen für den Kombinierten Verkehr konfrontiert sehen. "Jeder Fall für sich ist individuell, nach entsprechenden Anträgen an die Geschäftsführung können wir aber feststellen, dass sich die aus den Forderungen ableitbaren Rückstellungen in den Unternehmen bereits heute auf rund 25 Mio. Euro belaufen".

Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion sieht sich dabei offensichtlich durch einen Bericht des Bundesrechnungshofes aufgefordert, ihr eigenes Verhalten und das der Antragsteller in der Vergangenheit einer Revision zu unterziehen, weil es einen Systemfehler bei der Vergabe von Fördermitteln gegeben habe.

Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion begründet die Rückzahlungsforderungen mit zum Teil schweren Vergaberechtsverstößen, die in Einzelverfahren gerichtlich geklärt werden müssen. "Das kann nicht die Strategie sein, schon gar nicht die des Verbandes, ist aber unter den Umständen für die Unternehmen unausweichlich", betont der BÖB in der aktuellen Situation.

Wobei der Verband bedauert, dass zu dieser Eskalation bei getragen hat, dass für eine politische Lösung kein Ansprechpartner gefunden werden konnte. Mangels Gesprächsbereitschaft bei der zuständigen Wasser- und Schifffahrtsdirektion in Münster und der Politik in Berlin, ist der Klageweg nicht ausgeschlossen.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in einem ersten Klageverfahren die Rückforderung der WSD West für rechtswidrig erklärt. Im Rahmen des Rechts-streites ging es um die Frage eines schwerwiegenden Vergaberechtsverstoßes durch die Ausschreibung der Containerverladebrücke im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens/der freihändigen Vergabe. Das Gericht hat sich dem Standpunkt des von den Rückforderungen betroffenen Unternehmens damit voll inhaltlich angeschlossen.

"Wir erwarten nunmehr aus den Erkenntnissen innerhalb der Mitgliedschaft eine Klagewelle der Betroffenen und können gleichzeitig nicht abschätzen, ob die WSD-West eine Revision erwägt.", betont der BÖB. Diese Unsicherheit belastet in erheblichem Maße das Vertrauen in die aktuelle und zukünftige KV-Förderpraxis und sorgt für Zurückhaltung bei Investitionsentscheidungen.

"Die Freigabe der Förderichtlinie für den Kombinierten Verkehr für die Jahre 2009 und fort folgende, die Vereinfachungen in der allgemeinen Vergabepraxis durch das Konjunkturpaket II und die Vorgaben des gerade vorgelegten Nationalen Hafenkonzepts sind wichtige strategische Meilensteine für die zukünftige Förderpraxis.", lobt der BÖB das Engagement der Politik. "Deshalb ist es unbegreiflich, dass aufgrund offensichtlich mangelnder Durchführungsverordnungen hier Probleme bei der Umsetzung hingenommen werden.", betont der BÖB. Nachdem zuvor das System Schiene von ähnlichen Rückforderungen betroffen war, wird durch das aktuelle Vorgehen das System Wasserstraße nachhaltig geschädigt.

Es ist abzusehen, dass Unternehmen, die den Rechtsweg wählen, derzeit von einer weiteren Förderung ausgeschlossen werden sollen - gerade deshalb können sie nicht auf eine juristische Klärung verzichten, wenn die Standpunkte der Parteien derzeit nicht angenähert werden können. "Noch fehlt hierzu leider jede Bereitschaft.", wird vom Verband festgestellt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband öffentlicher Binnenhäfen e.V., Ernst-Reuter-Haus Karl-Michael Probst, Geschäftsführer Straße des 17. Juni 114, 10623 Berlin Telefon: (030) 39 80 28 70, Telefax: (030) 340 60 85 53

(mk)

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