Pressemitteilung | Ärztekammer Schleswig-Holstein

"Eine neue Weiterbildungskultur"

(Bad Segeberg) - Die Kammerversammlung der Ärztekammer Schleswig-Holstein (ÄKSH) hat eine neue Weiterbildungsordnung einstimmig verabschiedet. Sie regelt, was ein Arzt auf dem Weg zum Facharzt leisten muss und welche Kriterien für eine Zulassung zur Facharztprüfung erfüllt werden müssen. Damit schafft sie einen Rahmen für Weiterbildungsbefugte und die Ärzte in der Weiterbildung. Dr. Henrik Herrmann, Präsident der ÄKSH, steht hinter dieser Entscheidung der Delegierten: "Die Kammerversammlung hat sich eindeutig für eine kompetenzbasierte, moderne Weiterbildungsordnung entschieden."

Im Interesse aller Ärzte in Weiterbildung

Die neue Weiterbildungsordnung wird voraussichtlich am 1. Juli 2020 in Kraft treten.Spezifisch für Schleswig-Holstein ist für angehende Allgemeinmediziner, dass sie ihre Weiterbildung weiterhin sowohl bei niedergelassenen Fachärzten für Allgemeinmedizin als auch bei niedergelassenen hausärztlich tätigen Internisten absolvieren können. "Das erweitert den Kreis der möglichen Weiterbildungsstellen für angehende Allgemeinmediziner und kann durch diese Flexibilisierung dazu führen, dass sie schneller in der Versorgung ankommen," sagte Herrmann.
Künftig sind auch verpflichtende Schulungen für die zur Weiterbildung befugten erfahrenen Fachärzte vorgesehen. Eine weitere Neuerung betrifft die Zusatzweiterbildung Homöopathie. Sie wurde nicht wieder in die Weiterbildungsordnung aufgenommen.

"Die aufsuchende Kammer"

"Das war nur das formale Gerüst. Jetzt gilt es, die neue Weiterbildungsordnung mit Leben zu füllen und eine neue Kultur der Weiterbildung zu etablieren", richtet Herrmann nun den Blick nach vorn. Dazu plant die ÄKSH im Laufe der nächsten Jahre die schleswig-holsteinischen Krankenhäuser und die großen Weiterbildungspraxen aufzusuchen und vor Ort über die konkreten Neuerungen zu informieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Ärztekammer Schleswig-Holstein Stephan Göhrmann Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg Telefon: (04551) 8030, Fax: (04551) 803180

(rs)

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