Eine politisch verordnete Absenkung des Endenergieverbrauchs in der EU schadet dem Wirtschaftsstandort
(Berlin) - Das Bundeswirtschaftsministerium plant, wesentliche Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes auf das EU-Mindestmaß zurückzuführen. UNITI begrüßt das als einen Schritt in die richtige Richtung, plädiert aber für einen generellen Systemwechsel der diesem Gesetz zugrundeliegenden EU-Regulierung.
Das Bundeskabinett wird voraussichtlich morgen eine Novelle des Energieeffizienzgesetzes beschließen. Durch eine Anpassung von Schwellenwerten auf das EU-Mindestmaß entsprechend den Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie sollen damit weniger Unternehmen als bisher von der verpflichtenden Einführung von Energiemanagementsystemen sowie von Energieaudits und Energieeinsparplänen betroffen sein. Diese Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums ist begrüßenswert. Zur nachhaltigen Sicherung des Wirtschaftsstandorts sollte die Bundesregierung aus Sicht von UNITI aber zudem auf europäischer Ebene auf einen Systemwechsel in der EU-Energieeffizienzrichtlinie drängen. Die Richtline verpflichtet die Mitgliedsstaaten durch nationale Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs beizutragen. So soll der Endenergieverbrauch in der EU um 11,7 Prozent gegenüber den Projektionen für 2030 gesenkt werden. „Eine Energieeffizienzpolitik, die vor allem auf eine Begrenzung des Endenergieverbrauchs abzielt, wirkt innovations- und wachstumshemmend. Das ist eine Politik der Deindustrialisierung“, warnt UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn. Aus Sicht des Verbands spricht nichts gegen eine Optimierung des Energieeinsatzes im Hinblick auf maximalen wirtschaftlichen Nutzen. „Energieeffizienz aber ausschließlich durch eine absolute Verbrauchsreduktion zu definieren, schadet unserem Wirtschafts- und Industriestandort massiv“, so Kühn.
Unternehmen in Deutschland erzielen besonders hohe Wertschöpfung mit eingesetzter Energie
Aus UNITI-Sicht sollten die Vorgaben zur Energieeffizienz stärker wirtschaftliche Realitäten berücksichtigen und vor allem den Energieeinsatz im Verhältnis zur wirtschaftlichen Leistung einbeziehen. Deutschland zählt mit seinem hohen Anteil des produzierenden Gewerbes an der gesamten Wirtschaftsleistung zu den Ländern europa- und weltweit mit der höchsten Energieproduktivität, das heißt die Unternehmen hierzulande erzielen mit der von ihnen eingesetzten Energiemenge eine besonders hohe Wertschöpfung. Eine von der EU verordnete Absenkung des Energieverbrauchs führt zu einer Verlagerung der Produktion in andere Industrieländer. Damit geht auch eine Verminderung der Energieeffizienz im globalen Maßstab einher, da in anderen Staaten der Welt häufig schlechtere Energieeffizienz-Rahmenbedingungen herrschen.
Grundsätzlich könnte das Angebot an Erneuerbaren Energien in der EU durch Importe grüner Moleküle aus sonnen- oder windreichen Weltregionen vergrößert werden. UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn: „Die Europäische Union sollte Importe erneuerbarer Energien auf der Basis von Power-to-X-Produkten strategisch vorantreiben, anstatt dem Standort Europa durch eine politisch verordnete Absenkung des Endenergieverbrauchs zu schaden. Die deutsche Bundesregierung muss sich dafür in Brüssel starkmachen.“
Quelle und Kontaktadresse:
UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V., Alexander Vorbau, Leiter(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Jägerstr. 6, 10117 Berlin, Telefon: 030 755414-300
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