Eine ungewöhnlich hohe Telefonrechnung / Die Verbraucherzentrale Sachsen gibt Tipps zur Überprüfung
(Leipzig) - Flattert plötzlich eine hohe Telefonrechnung ins Haus, sind die meisten Verbraucher zunächst geschockt und überweisen dann häufig gar keinen Betrag. "Das ist der falsche Weg", warnt Beate Scharf von der Verbraucherzentrale Sachsen. "Bestehen Zweifel an der korrekten Höhe, sollte man zunächst versuchen, die einzelnen Positionen auf der Rechnung nachzuvollziehen." Ein zu hoher Betrag sollte in jedem Fall reklamiert werden und nur die tatsächlich unberechtigten Forderungen können einbehalten werden.
Hohe Telefonrechnungen können verschiedene Ursachen haben. So kann eine Abrechnung beispielsweise schlichtweg falsch sein. "Um dies zu überprüfen, sind ein Einzelverbindungsnachweis und gegebenenfalls das Protokoll der technischen Prüfung zu verlangen", empfiehlt Scharf.
Neben einer falschen Abrechnung ist auch eine Fremdnutzung des Anschlusses möglich. So können Dritte, wie z.B. der Besuch, die Pflegekraft oder der Blumendienst das Telefon häufig unbemerkt nutzen. Besteht die Möglichkeit, über drahtloses Internet zu telefonieren, kommen auch unbekannte Dritte für die Nutzung des Anschlusses in Frage. "Es kann auch vorkommen, dass sich der Computer mit einem Botnetz infiziert hat und dieses unerklärliche Verbindungen aufbaut", weiß Scharf. Unter einem Bot versteht man die Fernsteuerung des Computers durch ein Schadprogramm. Diese Schadprogramme werden oft mittels eines Internetvirus, z.B. durch einen E-Mail-Anhang, auf den Computer geschleust. Selten hingegen kommt es vor, dass die Telefonleitung angezapft wird.
Auch für die Nutzung durch Dritte kann der Verbraucher in Anspruch genommen werden, es sei denn, er hat die Nutzung nicht zu verantworten. Der Verbraucher muss aber alles ihm Zumutbare tun, um den Zugang zu seinem Anschluss zu verhindern.
Um eine Telefonrechnung nachvollziehen zu können, ist es erforderlich, dass der Verbraucher alle Vertragsunterlagen samt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle Telefonrechnungen und den vollständigen Schriftverkehr ordentlich aufbewahrt.
Verbraucher mit einer unerklärlich hohen Telefonrechnung können sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen am besten persönlichen Rechtsrat einholen. Ein Beratungstermin kann montags bis freitags zwischen 9.00 und 16.00 Uhr unter der Telefonnummer 0180-5-797777 (0,14 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend) vereinbart werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
Pressestelle
Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Telefon: (0341) 696290, Telefax: (0341) 6892826
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