Einheitliche Kennzahlen-Berechnung für die vertikale Flächensteuerung / BTE und GermanFashion definieren Standards
(Köln) - Vertikale Flächenpartnerschaften sind ein Erfolgsmodell der Modebranche. Aber immer wieder kommt es in der Kommunikation zwischen Händler und Lieferant zu Irritationen und Missverständnissen, weil die beiden Partner unterschiedlicher Auffassung sind, was unter einem bestimmten Begriff zu verstehen oder wie eine Kennzahl zu berechnen ist.
Beispiele dazu gibt es reichlich: Wird als Basis der Brutto- oder Netto-Umsatz genommen? Wird die Abschriftenquote vom Plan- oder vom Ist-Umsatz berechnet? Werden bei Shops die Laufwege oder Umkleiden (anteilig) bei der Flächenleistung berücksichtigt? Reicht für die LUG der Jahresanfangs- und Endbestand oder müssen alle Monatswerte herangezogen werden? Inwieweit fließen Boni, Skonti und Werbekostenzuschüsse in die Berechnung ein? Solche Unklarheiten bzw. Streitfragen stören die Kommunikation und behindern zudem auf Handelsseite den Vergleich einzelner Lieferanten.
Aus diesem Grund hatten BTE und GermanFashion einen Arbeitskreis gebildet, der zu gleichen Teilen aus maßgeblichen Vertretern von Handel und Industrie zusammengesetzt war. Unter der Moderation der Unternehmensberatung hachmeister + partner wurden Anwendungsempfehlungen für die Definition wichtiger Kennzahlen bzw. deren Berechnungsmethoden in der vertikalen Flächensteuerung im Konsens erarbeitet. Dazu zählen z.B.
- Wareneingangskalkulation,
- erzielte Kalkulation,
- Flächenleistung,
- Abverkaufsquote und
- Personalintensität.
Außerdem wurden Empfehlungen formuliert, über welche Punkte die Partner eine Vereinbarung treffen sollten. Hinsichtlich der Definition unterschiedlicher Geschäftsmodelle wie Konsignation, Concession und Kommission empfahl der Arbeitskreis die Übernahme der bereits in der Initiative "Connecting Fashion Business" (CFB) der Standardisierungsorganisation GS1 Germany erarbeiteten Fassung.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V. (BTE)
Pressestelle
An Lyskirchen 14, 50676 Köln
Telefon: (0221) 921509-0, Telefax: (0221) 921509-10
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