Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Einheitliche Regeln für Meisterprüfungen

(Berlin) – Mit der Zustimmung des Bundesrates zur Meisterprüfungsverfahrensverordnung im Handwerk (MPVerfVO) am 30. November 2001 wird ab dem 1. Januar 2002 ein einheitliches Zulassungs- und Prüfungsverfahren für alle Meisterprüfungen in Kraft treten. Wo immer in Deutschland Frauen und Männer aus dem Handwerk ihre Meisterprüfung ablegen, werden die Anforderungen in Zukunft identisch sein.

Durch die Meisterprüfungsverfahrensverordnung werden jetzt Nachteile aus der bisher möglichen Anwendung abweichender Regelungen beseitigt. Den Handwerkskammern bleibt dabei weiterhin ein eigener Regelungsspielraum für Einzelfragen wie beispielsweise bezüglich der Kostenfrage für die Vorstellung des Meisterprüfungsprojektes bzw. der Meisterprüfungsarbeit. Auch wurde die Frage der Gebührenerhebung durch die Handwerkskammern nicht vom Bundesgesetzgeber geregelt.

Der Deutsche Handwerkskammertag (DHKT) hat sich intensiv an den Vorbereitungsarbeiten für die Bundesverordnung beteiligt. In wesentlichen Teilen geht die Verordnung auf die Vorschläge des Handwerks zurück.

So ist nun zur Beschleunigung des Verfahrens zukünftig vorgesehen, dass nicht mehr alle Mitglieder bei allen Prüfungsteilen anwesend sein müssen. Vielmehr kann der Vorsitzende drei, in Ausnahmefällen auch zwei Mitglieder mit der Vorbewertung und Durchführung von Prüfungen beauftragen. Die Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen bleibt dann dem gesamten Prüfungsausschuss erhalten, um für die Teilnehmer der Prüfung eine umfassende Bewertung durch den gesamten Prüfungsausschuss sicherzustellen.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Mohrenstr. 20 /21 10117 Berlin Telefon: 030/206190 Telefax: 030/20619460

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