Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)
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Einigung im Trilogverfahren: Neue EU-Pauschalreiserichtlinie steht

(Berlin) – Im Trilog-Verfahren zur EU-Pauschalreiserichtlinie ist jetzt eine Einigung erzielt worden. Eine erste und vorläufige Bewertung des Deutschen Reiseverbandes (DRV) zeigt: „Wesentliche Kritikpunkte und Forderungen des Verbandes und damit der Reisewirtschaft sind berücksichtig worden“, zeigt sich DRV-Präsident Albin Loidl erleichtert. So werden die Verbundenen Reiseleistungen künftig gestrichen. Dafür wird es eine klare Unterscheidung geben, wann eine Pauschalreise vorliegt und wann der Kunde Einzelleistungen bucht. Der Reisemittler muss Verbraucher informieren, dass keine Pauschalreise vorliegt, wenn der Kunde mehrere von ihm individuell gewünschte Reiseleistungen bucht und diese nicht paketiert werden. „So bleibt die Vermittlung mehrerer Einzelleistungen künftig möglich – das ist für die Reisemittler ein positives Signal“, präzisiert DRV-Präsident Loidl.

Zur genaueren Bewertung der Folgen hierzu ist der Wortlaut der Richtlinie abzuwarten. „Die politische Arbeit des DRV mit der Unterstützung der Bundesregierung, Parlament und der Branche hat sich ausgezahlt, um erhebliche Mehrbelastungen zu verhindern“, so das erste Fazit des DRV-Präsidenten.

Ebenfalls positiv an dem Ergebnis: Reisewarnungen bleiben weiterhin ein wichtiges Indiz für das Vorliegen von unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen. Aber auch nur ein Indiz. Die Umstände am Wohnort des Reisenden sind nicht maßgebend. Ausschlaggebend sind wie bislang auch die Umstände im Zielgebiet, am Abfahrtsort und während der Reise ins Zielgebiet. Es bleibt bei einer Einzelfallbetrachtung, wann unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände vorliegen.
Die Kriterien für eine Click-Through-Buchung sollen ausgeweitet werden: Künftig liegt eine solche Buchung bereits dann vor, wenn ein erster Anbieter einzelne persönliche Daten innerhalb von 24 Stunden an einen zweiten Anbieter weiterleitet. Während derzeit noch die Übermittlung mehrerer Daten erforderlich ist, wird künftig bereits die Weitergabe eines einzigen der erweiterten Merkmale ausreichen, um das Vorliegen einer Click-Through-Buchung zu erfüllen.

Zu begrüßen ist, dass Regelungen zu Sanktionen und Anzahlungen wohl den nationalen Gesetzgebern vorbehalten werden.
Zur Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie in das jeweilige nationale Reiserecht haben die nationalen Regierungen nun 28 Monate Zeit. Außerdem gewährt die Richtlinie eine sechsmonatige Übergangsfrist, bevor die neuen Vorschriften angewendet werden müssen.

Die Schattenseiten der Einigung

Die erste Bewertung der Einigung offenbart aber auch Schattenseiten: Die Informationspflichten werden ausgeweitet – ein zusätzlicher Aufwand für die Unternehmen. Zudem sollen Reiseveranstalter (nach aktueller Einschätzung wohl ausschließlich sie) künftig verpflichtet sein, ein Beschwerdemanagementsystem einzurichten.

Auch wurden aus DRV-Sicht keine Lehren aus der Pandemie zum Vorteil der Reiseunternehmen gezogen: Reisepreiserstattungen müssen nach wie vor innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Ebenfalls sieht die Einigung keine verpflichtenden Gutscheine vor. Diese können dem Kunden angeboten werden. Er muss sie aber nicht akzeptieren.

Eine detailliertere Analyse mit den Folgen für die Reisewirtschaft folgt mit Vorliegen des Richtlinientextes.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Reiseverband e.V. (DRV), Lietzenburger Str. 99, 10707 Berlin, Telefon: 030 28406-0

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