Einigung zwischen Marburger Bund und VKA: Ein Pyrrhussieg
(Berlin) - Das zwischen Marburger Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) am 17. August 2006 ausgehandelte Übereinkommen basiert weitestgehend auf dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und dem Eckpunktepapier, das dbb tarifunion und VKA bereits am 1. August 2006 vereinbart haben. Wie Frank Stöhr, 1. Vorsitzender der dbb tarifunion, feststellt, ist diese Spartenregelung für Ärzte kein Tarifvertrag, der eine Befriedung für alle Beschäftigten in den Krankenhäusern möglich macht. Unsere Einigung von Anfang August war die verantwortungsvollere, weil wir für alle Beschäftigtengruppen finanzielle Verbesserungen erreicht hatten.
Der materielle Gehalt der Einigung zwischen Marburger Bund und VKA unterscheide sich nur unwesentlich von den Eckpunkten der VKA und dbb tarifunion. Es gibt lediglich Verschiebungen in der Vergütungstabelle zugunsten der leitenden Ärzte, so Stöhr. Nach der Vereinbarung von Marburger Bund und VKA bestehe zudem - anders als bei der Einigung mit der dbb tarifunion - kein tarifvertraglicher Anspruch auf Leistungsbezahlung.
Der Marburger Bund hat für die Ärzteschaft marginale Nachbesserungen erreicht. Diese bringen für den einzelnen Arzt wenig, vertiefen aber den Graben zwischen den Beschäftigten in den Krankenhäusern und stellen die Zukunft vieler kommunaler Krankenhäuser in Frage, so Stöhr. Außerdem zeige die bereits beginnende Tarifflucht einzelner Kliniken, dass die Brechstangen-Taktik des Marburger Bundes einen tarifpolitischen Pyrrhussieg zur Folge haben könnte.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Beamtenbund e.V. Beamtenbund und Tarifunion (dbb)
Dr. Frank Zitka, Pressesprecher
Friedrichstr. 169-170, 10117 Berlin
Telefon: (030) 40815400, Telefax: (030) 40814399
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