Einreisebestimmungen beachten! / DRV rät Urlaubern, sich vor Reiseantritt zu informieren
(Berlin) - Die Sommerferien-Reisewelle rollt. Urlaubern, die in Europa unterwegs sind, rät der Deutsche ReiseVerband (DRV), sich vorab über die entsprechenden Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes sowie der Transitländer zu informieren. Denn nicht überall in der Europäischen Union gelten die gleichen Vorschriften. Das Reisen ohne Grenzkontrollen ist aktuell in 22 EU-Mitgliedsstaaten sowie den Schengen-assoziierten Ländern Norwegen und Island möglich.
Eine Übersicht der Anwender- und Beitrittsstaaten sowie weitere Informationen zum Schengen-Raum sind auf den Internetseiten des Auswärtigen Amts zu finden unter: www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/Schengen.html.
Das Bundesinnenministerium informiert in einem neuen Faltblatt ebenfalls über den erweiterten Schengenraum. Das Faltblatt enthält zudem praktische Hinweise zu Reisedokumenten, Zahlungsmitteln, Zollbestimmungen, Notrufnummern und zur Gesundheitsvorsorge. Das Faltblatt steht zum Herunterladen und Ausdrucken unter dem folgenden Link zu Verfügung: www.bmi.bund.de/Internet/Content/Common/Anlagen/Broschueren/2007/Schengenerweiterung,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Schengenerweiterung.pdf.
Durch das Schengener Abkommen ist das grenzüberschreitende Reisen innerhalb Europas wesentlich vereinfacht worden. Der Beschluss von 1985 beinhaltet unter anderem die systematische Abschaffung der Binnengrenzkontrollen sowie die Vereinheitlichung der Einreisepolitik aller EU-Mitgliedsstaaten. 1990 wurden im Schengener Durchführungsübereinkommen die entsprechenden Maßnahmen zur Umsetzung festgehalten. Mit der Inkraftsetzung im Jahr 1995 konnten Angehörige von neun europäischen Ländern erstmals ohne Personenkontrollen innerhalb des Schengen-Raums reisen. Dem Abkommen sind seither stetig weitere Länder beigetreten. Die letzte Erweiterung fand im Dezember 2007 statt.
Voraussichtlich ab November 2008 wird auch die Schweiz als assoziiertes Mitglied Teil des Schengen-Raums sein. Personenkontrollen innerhalb der Europäischen Union gibt es derzeit weiterhin bei der Einreise nach Bulgarien, Großbritannien, Irland, Rumänien und Zypern sowie an den Außengrenzen der EU und des Schengen-Raums.
Auch wenn die Binnengrenzkontrollen weitgehend weggefallen sind, ist das Mitführen eines gültigen Identitätsnachweises (Personalausweis oder Reisepass) nach wie vor Pflicht. Bei der Einreise mit Kindern unterliegen die Anforderungen bisher noch keinen einheitlichen Vorschriften. Es empfiehlt sich einen Personalausweis ausstellen zu lassen. Auf der Website des Auswärtigen Amts unter www.auswaertiges-amt.de sind in der Rubrik Reise und Sicherheit entsprechende Informationen zum gewünschten Reiseland abrufbar.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV)
Sibylle Zeuch, Pressesprecherin
Albrechtstr. 10a, 10117 Berlin
Telefon: (030) 28406-0, Telefax: (030) 28406-30
(el)