Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand
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Einsatz eigener Urlaubsansprüche für Pflege abwegig

(Berlin) - Zu den Forderungen von Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden, Pflegezeit nur freiwillig zu ermöglichen und für die 10-tägige Sonderfreistellung bei Eintritt des Pflegefalls eigene Urlaubsansprüche einzubringen, erklärt die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock am Freitag (31. August 2007) in Berlin:

„Pflege ist schwerer Dienst aus menschlicher Verbundenheit an Angehörigen. Hier von Urlaub zu sprechen ist ein Hohn. Sie ist aber zugleich eine gesellschaftliche Aufgabe, die auch erhebliche Kostenvorteile für die Allgemeinheit bringt – etwa indem sie teure Heimpflege vermeidet. Deswegen ist es völlig abwegig, wenn Arbeitgeberpräsident Hundt fordert, dass Pflegende eigene Urlaubsansprüche für eine Freistellung bei Eintritt des Pflegefalls einsetzen. Im Übrigen zahlen berufstätige Pflegeangehörige über ihren Beitrag sowieso die Hälfte der Kosten einer zehntägigen Freistellung. Auch der geplante Rechtsanspruch auf bis zu sechsmonatige, unbezahlte Auszeit zur Pflege von Angehörigen ist überfällig und dient ebenfalls der Allgemeinheit. Er kann deshalb nicht in das Belieben der Arbeitgeber gestellt werden.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand Axel Brower-Rabinowitsch, Leiter, Presse- / Öffentlichkeitsarbeit, Finanzen Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin Telefon: (030) 24060-0, Telefax: (030) 24060-324

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