Einsatz von Tasern nur in klaren Grenzen!
(Berlin) - Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzentwurf zum polizeilichen Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten (Tasern) vorgelegt. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) sieht den Entwurf kritisch und fordert eine klarere gesetzliche Einfassung:
„Der Einsatz von Tasern bedeutet einen erheblichen Eingriff in zentrale Grundrechte. Insbesondere für Personen mit Herz-Kreislauf-Problemen oder Asthma, für erschöpfte oder unter Drogen stehende Personen kommen gesteigerte Gesundheitsgefahren ins Spiel, inklusive Folgeschäden oder sogar tödlicher Verläufe.
Vor diesem Hintergrund braucht es klare gesetzliche Regeln: beispielsweise eine Klarstellung zum Verhältnis Taser vs. Schusswaffe, den Ausschluss der Verwendung gegenüber vulnerablen Gruppen sowie Vorgaben zur maximal zulässigen Anwendungsdauer oder der zulässigen Anzahl der Impulse. Denn die Mehrfachanwendung ist für die Gesundheit des Betroffenen deutlich risikobehafteter. Der Gesetzgeber sollte sich daher nicht auf eine bloße Erweiterung des Waffenbegriffs beschränken, sondern muss den Einsatz von Tasern durch eine spezifische gesetzliche Regelung begrenzen und absichern, die sich an den bestehenden Vorschriften für den Einsatz von Schusswaffen orientiert.“
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520