Einsatzkräfte brauchen keine Symbolpolitik / DAV hält strafrechtlichen Schutz für ausreichend
(Berlin) - Das Bundesjustizministerium hat zum Jahreswechsel Pläne für Strafrechtsverschärfungen vorgelegt: Wer Einsatz- und Rettungskräfte angreift, könnte zukünftig härter bestraft werden. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) beobachtet den Anstieg von Gewalttaten mit Sorge, mahnt jedoch, dass eine Verschärfung des Strafrechts der falsche Weg sei.
Als Konsequenz der steigenden Angriffe auf Polizist:innen und Feuerwehrleute hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt, der weit über bisherige Vorstöße hinausgeht. Dieser sieht vor, dass ein Angriff auf Rettungs- oder Einsatzkräfte künftig mit mindestens sechs statt drei Monaten Freiheitsentzug bestraft wird. Wer diese Personen bei ihrer Arbeit behindert, dem soll eine Freiheits- statt wie bisher eine Geldstrafe drohen.
Für den DAV ist der Zweck nachvollziehbar – das Mittel der Strafverschärfung jedoch nur Symbolpolitik. „Neue Tatbestände und höhere Strafen führen nicht automatisch zu mehr Sicherheit und Gerechtigkeit. Zahlreiche Studien zeigen, dass höhere Strafen nicht zwangsläufig zu einer Verringerung der Kriminalität führen. Oft wirken sie sogar kontraproduktiv. Präventive Maßnahmen und Bildung sind weitaus effektivere Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung“, betont Rechtsanwältin Gül Pinar, Mitglied des DAV-Ausschusses Strafrecht.
Strafrechtlicher Schutz durch StGB ausreichend
„Das Gesetz schützt die körperliche Unversehrtheit aller Menschen, ohne Ansehung ihrer Berufsgruppe oder gesellschaftlichen Stellung. Jeder körperliche Angriff erfüllt bereits den Tatbestand der Körperverletzung, gegebenenfalls sogar der gefährlichen oder schweren Körperverletzung“, erläutert Pinar.
Zudem sind Amtsträger:innen durch die §§ 113 und 114 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte) abgesichert. Im weitesten Sinne fallen darunter auch Rettungskräfte, da diese beispielsweise hoheitliche Aufgaben bei der Bergung von Verletzten oder der Brandbekämpfung wahrnehmen können.
Prävention statt Strafverschärfung
„Statt einen neuen Straftatbestand einzuführen, könnten bestehende Gesetze besser angewendet und durchgesetzt werden. Es könnte auch in eine bessere Ausbildung und Sensibilisierung von Rettungskräften investiert werden, um sie besser auf potenzielle Gefahrensituationen aber auch auf psychisch kranke Menschen vorzubereiten“, schlägt die Rechtsanwältin vor. Das Strafrecht könne nicht die Lösung für alle gesellschaftlichen Missstände sein.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen



