Pressemitteilung | Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. (wafg)

Einwegpfand: Bundesrat verlängert Rechtsunsicherheit

(Berlin) – Der am 15. Oktober 2004 vom Deutschen Bundesrat beschlossene Antrag Bayerns auf eine Novelle der Verpackungsverordnung hilft nach Ansicht der Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. (wafg) weder der Umwelt noch dem Verbraucher noch der Getränke-Industrie.

Das sogenannte Pfandvereinfachungsmodell Bayerns mit einer Ausweitung des Einwegpfandes auf kohlensäurefreie Erfrischungsgetränke und Alkopops auf der einen und einer kompletten Befreiung der Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Wein und Milch auf der anderen Seite ist „absolut unvollkommen und fügt einem inzwischen absurden Pfand-Theaterstück einen weiteren Akt hinzu“, so wafg-Hauptgeschäftsführer Werner Witting.

Der Kompromiss des Bundesrates löst nach Auffassung der Wirtschaftsvereinigung nicht die alles entscheidende Rücknahme- und Clearing-Problematik, lässt weiter die von Brüssel kritisierten „Insellösungen“ zu, greift mit der willkürlichen Freistellung zahlreicher Getränkesegmente vom Pflichtpfand noch massiver als die geltende Verpackungsverordnung in den Wettbewerb ein und korrigiert nicht die aus EU-Sicht unverhältnismäßige Pfandhöhe von 25 Cent. „Ein Pfandmodell in dieser Form wird in Europa keinen Bestand haben“, prognostiziert Werner Witting.

Der 15. Oktober 2004 belegt nach Meinung der wafg in bedrückender Weise, dass wegen der Berücksichtigung vollkommen unterschiedlicher Klientelinteressen in den einzelnen Bundesländern ein EU-konformes Pflichtpfand, das allein aus ökologischen, nicht aber aus ökonomischen Gründen zulässig ist, in Deutschland nicht mehrheitsfähig ist.

Die Bundesregierung sollte daraus die Konsequenzen für eine grundlegende Reform der Verpackungsverordnung ziehen, bei der alle Getränke und Verpackungsarten eine faire Wettbewerbschance haben und der Verbraucher die Verpackung seiner Wahl kaufen kann. Ein Festhalten an historischen Prämissen und ein weiteres Herumdoktern an der bestehenden Verordnung sei, so Witting, dagegen der falsche Weg.

Quelle und Kontaktadresse:
Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. (wafg) Monbijouplatz 11, 10178 Berlin Telefon: 030/259258-0, Telefax: 030/25925820

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