Pressemitteilung | k.A.

Einzelhandel appelliert an die Finanzminister für Beibehaltung realistischer Abschreibungssätze

(Berlin) - Der Handelsverband BAG weist anlässlich der am Donnerstag stattfindenden Konferenz der Finanzminister von Bund und Ländern über eine Reduzierung von Abschreibungen für Investitionsgüter auf die Dringlichkeit hin, realitätsnahe Abschreibungsbedingungen für die Unternehmen beizubehalten.

Das Urteil des Bundesfinanzhofs, auf das sich die Finanzminister bei der Vorbereitung neuer Tabellenwerte mit reduzierten Abschreibungssätzen stützen, bezieht sich auf den Sonderfall eines Autovermieters, der die Fahrzeuge einerseits in drei Jahren abschreibt, sie aber andererseits nach dieser Nutzungsdauer für mehr als die Hälfte des Anschaffungspreises verkauft. Hier hatte das oberste Steuergericht eine längere Abschreibungsdauer verlangt. Im Gegensatz zu Pkw gibt es jedoch bei den meisten Investitionsgütern keine etablierten Gebrauchtwarenmärkte. So können im Einzelhandel beispielsweise Theken, Regale, Vitrinen und andere Ladeneinrichtungen schon nach ein- oder zweijähriger Nutzungsdauer allenfalls noch zum Schrottwert verkauft werden.

Im Einzelhandel beruhen die bisherigen Abschreibungssätze auf jahrzehntelanger Rechtsprechung und Verwaltungspraxis. „Niedrigere Abschreibungssätze sind Eisregen auf die Konjunktur“, erklärt dazu Prof. Dr. Johann D. Hellwege, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes BAG. Denn mit ihren Auswirkungen auf die Liquidität der Unternehmen und auf die Rentabilität der Investitionen seien die Abschreibungsbedingungen empfindsame Bestimmungsfaktoren für die Investitionspolitik der Unternehmen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. Friedrichstr. 60, 10117 Berlin Telefon: 030/2061200 Telefax: 030/20612088

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