Einzelhandel präsentiert Reformkatalog zum Arbeits- und Sozialrecht
(Berlin) - "Arbeitskosten senken, Sozialsysteme sichern, Bürokratie beseitigen. Auf diesem Dreiklang basieren die Vorschläge des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels zur Reform des Arbeits- und Sozialrechts", erläuterte am 5. Februar in Berlin HDE-Präsident Hermann Franzen den vom Spitzenverband des Einzelhandels vorgelegten Modernisierungskatalog: "Die Stagnation bei der Entwicklung der Beschäftigtenzahlen und die stetig steigende Arbeitslosigkeit haben den Reformdruck in einem unerträglichen Maße erhöht. Wir brauchen nun in Bundestag und Bundesrat eine große Koalition der Vernunft zwischen Regierung und Opposition. Wer blockiert, verliert auf jeden Fall die nächste Wahl."
Notwendig sei unter anderem eine grundlegende Reform des Kündigungsschutzgesetzes. Allein eine Erhöhung des Schwellenwertes verlagere nur das Problem der unkalkulierbaren Vorschriften und Arbeitsrechtsprechung, ohne es im Kern zu lösen. Gleiches gelte für gesetzliche Abfindungslösungen, die nur die Arbeitskosten verteuern würden. Franzen: "Der HDE schlägt deshalb eine Wartezeit von zwei Jahren für das Eingreifen des vollen Kündigungsschutzes, eine Begrenzung der Sozialauswahlkriterien auf Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten und die Möglichkeit der Heilung von bloßen Formfehlern bei Ausspruch der Kündigung vor."
Wichtig sei auch eine Beschleunigung der Mitbestimmungsverfahren im Betriebsverfassungsgesetz. "Es ist inakzeptabel, dass für das Unternehmen wichtige Mitbestimmungsverfahren zeitlich unkalkulierbar sind. Auch das Einigungsstellenverfahren darf nicht dafür missbraucht werden, aus Sicht der Gewerkschaft unliebsame Entscheidungen zu verschleppen und so noch Kosten zu verursachen, die allein der Arbeitgeber trägt und die in keinem Verhältnis zum Anlass eines Einigungsstellenverfahrens stehen", erläuterte der HDE-Präsident. Der HDE plädiere darüber hinaus für die Einführung einer gesetzlichen Tariföffnungsklausel. Franzen: "Wenn betriebliche Bündnisse für Arbeit richtig und wichtig sind und von der Mehrheit der Belegschaft getragen werden, müssen wir sie auch legalisieren."
Eine deutliche bürokratische Vereinfachung für die Betriebe stelle es dar, wenn zukünftig ähnlich wie in den europäischen Richtlinien einheitliche Schwellenwerte ins Arbeitsrecht eingeführt würden. Jede Neueinstellung ziehe für den Arbeitgeber die Frage nach, ob er damit nun unter einen neuen Schwellenwert fällt: ab fünf Arbeitnehmer die Betriebsratsfähigkeit des Betriebes, ab sechs Beschäftigte das Eingreifen des Kündigungsschutzgesetzes, ab elf Mitarbeiter der leicht erreichbare Pausenraum, fünfzehn Beschäftigte für den Teilzeitanspruch, zwanzig Beschäftigte für die Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen. Jedes Mal sei die Zählweise anders: Auszubildende, Erziehungsurlauber und Teilzeit-Jobber würden mal mitgezählt, mal nicht, Bezugsrahmen sei mal der Betrieb, mal das Unternehmen, kritisierte der Einzelhandelspräsident. "Der Vorschlag des HDE ist es, nur noch drei einheitliche betriebsbezogene Schwellenwerte mit einheitlicher Zählweise einzuführen: Kleinbetriebe, Mittelbetriebe und Großbetriebe. Dies wäre bereits eine erhebliche Erleichterung für die Unternehmensführung", schlug Franzen vor.
Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. (HDE)
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