Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Eklatante Sicherheitsmängel bei Dienstleistungen / Stiftung testet Hallenspielplätze: Mangelhaft / Behörden fühlten sich nicht zuständig

(Berlin) - Vor erheblichen Gefahren durch gravierende Lücken bei der Sicherheit von Dienstleistungen hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gewarnt. Aktuelles Beispiel: In einem heute (22. September 2006) veröffentlichten Test der Stiftung Warentest sind elf von neunzehn Indoor-Kinderspielplätzen mit "mangelhaft" durchgefallen, fünf weitere erhielten nur ein "ausreichend". Die Tester fanden zum Teil lebensgefährliche Mängel. Dies ist nicht der einzige Skandal: "Skandalös ist vor allem, dass sich die staatliche Stellen für die Kontrolle der Sicherheit nicht umfassend zuständig fühlen", äußert sich vzbv-Chefin Edda Müller. Die Stiftung Warentest hatte neben den Betreibern auch die Aufsichtsämter über die alarmierenden Zustände informiert.

Rutschen an denen Kinder mit dem Kopf hängen bleiben und sich erdrosseln können, Finger-Quetschstellen, herausstehende Schrauben und harte Kanten - die von den Warentestern herausgefundene Gefahrenliste ist lang. "Es ist ein Skandal, dass offensichtlich die Aufsichtsbehörden ihre Verantwortung von sich weisen und die Kontrolle der Sicherheit alleine den Betreibern überlassen", sagte Edda Müller. Nach Einschätzung des vzbv müssten die Bauaufsichtsbehörden die Sicherheit derartiger Anlagen sicherstellen. "Eine zeitnahe Überwachung von Dienstleistungen vor Ort durch kompetente staatliche Stellen muss, gerade wenn es um die Gesundheit von Kindern geht, gewährleistet Realität."

Nach Informationen der Stiftung Warentest konnte kein Hallenbetreiber eine vollständige Dokumentation seiner Spielgeräte vorweisen. Es fehlten Sicherheitsnachweise für die Standsicherheit und den normgerechten Aufbau der Spielgeräte vor Ort. Häufig wurden Geräte eingesetzt, die weder das GS-Zeichen noch andere Sicherheitslabel tragen. Auch viele Betreiber versuchen, sich ihrer Verantwortung zu entziehen. Sie verwenden in den allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässige Klauseln, wie zum Beispiel der Hinweis, die Nutzung der Hallen erfolge "auf eigene Gefahr". "Das Beispiel der Hallenspielplätze zeigt deutlich, dass die Überwachungskonzepte besser abgestimmt werden müssen", sagte Edda Müller. Die Sicherheit von Dienstleistungen und die Sicherheit von Produkten seien heutzutage nicht mehr voneinander zu trennen.

Der vzbv fordert ein umfassendes Sicherheitskonzept, um Verbraucher wirksam vor unsicheren Dienstleistungen zu schützen und deren Anbieter haftbar zu machen. So gibt es bislang keinen dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz entsprechenden gesetzlichen Rahmen für die Sicherheit von Dienstleistungen.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Carel Mohn, Pressesprecher, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Telefax: (030) 25800218

(sk)

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