Elektro-Altgeräte Register: Erste Unternehmen schnell und reibungslos registriert / Vom Elektro-Gesetz betroffene Hersteller und Importeure müssen bis 23. November Garantien für Entsorgung der Geräte stellen
(Berlin) - Das "Garantiesystem Altgeräte" (GSA) der Bitkom Servicegesellschaft erleichtert Herstellern und Importeuren von Elektrogeräten die Registrierung nach dem neuen Elektrogesetz: Die ersten Unternehmen, die am GSA teilnehmen, haben sich nunmehr ohne Probleme beim deutschen Elektro-Altgeräte Register registriert. "Das Verfahren ist schnell und unproblematisch: Die Unternehmen erhalten die erforderliche Bestätigung teilweise bereits am folgenden Arbeitstag", sagt Anja Olsok, Geschäftsführerin der Bitkom Servicegesellschaft mbH. Die vom neuen Elektrogesetz betroffenen Hersteller und Importeure haben noch bis zum 23. November 2005 Zeit, sich bei der "Stiftung Elektro-Altgeräte Register" anzumelden und eine finanzielle Sicherheit für die Entsorgung ihrer Geräte nachzuweisen.
Nach dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektrogesetz) dürfen Hersteller und Importeure nach dem 23. November Elektro- und Elektronikgeräte nur noch dann an private Nutzer verkaufen, wenn sie auch die Rücknahme und Entsorgung gewährleisten. Für die entsprechenden Kosten müssen sie eine insolvenzsichere Garantie stellen. Bei Verstößen drohen ihnen Geldbußen in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Von dem neuen Gesetz sind in Deutschland rund 5.000 Unternehmen betroffen.
Das "Garantiesystem Altgeräte" der Bitkom Servicegesellschaft, einer Tochter des High-Tech-Verbandes BITKOM, wurde bereits im September als erstes kollektives Garantiesystem offiziell anerkannt und kooperiert mittlerweile mit mehreren namhaften Entsorgern wie ALBA, Duales System Deutschland, Entec Umwelttechnik, R-plus Recycling und take-e-way. Im Rahmen der Kooperation vermitteln die Entsorger die Hersteller an das "Garantiesystem Altgeräte". Dieses bietet Herstellern und Importeuren aus allen Branchen - unabhängig von ihrer Größe - eine unbürokratische Lösung, ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen: "Zur Registrierung müssen unsere Teilnehmer weder umfangreiche Nachweise zur Garantie vorlegen noch einen gesonderten Treuhänder bestellen", betont Olsok. Darüber hinaus ist der Liquiditätsabfluss erheblicher geringer als bei individuellen Sicherheiten wie einer Bankbürgschaft.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM)
Cornelia Kelch, Referentin, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Albrechtstr. 10, 10117 Berlin
Telefon: (030) 27576-0, Telefax: (030) 27576-400
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen

