Elektro- und Elektronikgesetz passierte Bundestag / Gute Entscheidung / Warnung vor Oligopolbildung
(Bonn) - Als eine gute Entscheidung wertete bvse-Hauptgeschäftsführer Hans-Günter Fischer die Verabschiedung des Elektro- und Elektronikgesetzes durch den Deutschen Bundestag. Mit der Beschlussfassung im Bundesrat, die im Februar anstehe, sei dann die Rechtssicherheit gegeben, um den Aufbau der erforderlichen Rücknahme- und Verwertungssysteme voranzutreiben.
Fischer begrüßte, dass die geteilte Produktverantwortung sowie die Nutzung der vorhandenen Infrastruktur im Gesetz verankert worden sei. Die regional verankerten mittelständischen Recycling- und Entsorgungsunternehmen können die Kommunen beim Aufbau eines dichten Netzes von umweltrechtlich genehmigten Annahmestellen unterstützen, so Fischer. Erfreulich sei auch, dass in dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz festgelegt worden sei, dass im Beirat zur Gemeinsamen Stelle auch die Entsorgungswirtschaft vertreten sei. Das wird sich in der Praxis bewähren. Genauso, wie die Entscheidung, die im Gesetz vorgesehene Zertifizierung an das bewährte Zertifizierungsverfahren zum Entsorgungsfachbetrieb anzukoppeln.
Oligopolbildung ist ernsthafte Gefahr
Der bvse-Hauptgeschäftsführer erneuerte aber auch seine Warnung hinsichtlich einer drohenden Oligopolbildung. Mit Sorge sehen wir, dass Ausschreibungen eine Tendenz zu Mengenbündelungen enthalten, die es leistungsfähigen mittelständischen Unternehmen erheblich schwerer machen, ihre erfolgreiche Tätigkeit fortzusetzen, konstatierte Fischer.
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