Elektronische Fußfessel als Alternative zu Haft
(Berlin) - Das Land Brandenburg erwägt, die elektronische Fußfessel einzuführen. Nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) müssen aber zunächst die Ergebnisse aus der Erprobung der elektronischen Fußfessel in Hessen ausgewertet werden. Grundsätzlich könne die elektronische Fußfessel durchaus eine in Betracht kommende Alternative sein, um Haft zu vermeiden oder Haftzeiten zu verkürzen.
"Es muss jede Möglichkeit probiert werden, Menschen Untersuchungshaft oder Strafvollzug zu ersparen. Bevor sich allerdings nach Hessen andere Bundesländer dazu entschließen, sind die Ergebnisse der Erprobung aus Hessen zu veröffentlichen und auszuwerten," so Rechtsanwalt und Notar Eberhard Kempf, Vorsitzender des Strafrechtsausschusses des DAV. Offen seien immer noch die Auswirkungen auf die Familie des Betroffenen und seine berufliche Umgebung durch das buchstäbliche "an die Wohnung gefesselt" sein. Ebenso bestehe die Gefahr, dass diese Form des Arrestes ausschließlich einer kleinen Zahl von Tätern und somit einer privilegierten Gruppe mit gesicherten familiären Wohnverhältnissen zur Verfügung stehe. Sie dürfe nicht nur der "Nadelstreifenkriminalität" vorbehalten werden.
Nach Ansicht des DAV könne die elektronische Fußfessel aber auch positive Sozialisierungseffekte haben. So sei ein "Eintauchen in eine kriminelle Subkultur" vermeidbar. Der Arbeitsplatz könne erhalten werden. Auch eine Reduzierung von Haftplätzen sei möglich.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Littenstr. 11
10179 Berlin
Telefon: 030/7261520
Telefax: 030/726152190
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