Pressemitteilung | Deutscher Familienverband e.V. (DFV)

Elterngeld-Reform: Familien mit mehreren Kindern weiter benachteiligt

(Berlin) - Heute berät der Bundestag über Änderungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Der Deutsche Familienverband bemängelt, dass wesentliche Verbesserungen für viele Familien ausbleiben.

Im aktuellen Reformvorhaben der Bundesregierung wird weder der Sockelbetrag beim Elterngeld erhöht, noch werden Mehrkindfamilien stärker in den Blick genommen. Hauptaugenmerk liegt auf der Flexibilisierung des Partnerschaftsbonus und der Erhöhung der zulässigen Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs. "Die vorgesehenen Neuerungen vernachlässigen ein altes, aber zentrales Problem: Das Elterngeld ist deutlich kürzer als die im gleichen Gesetz geregelte dreijährige Elternzeit. Eltern, die das Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonus nicht nutzen können, stehen nach 14 Monaten finanziell im Regen", sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbands (DFV).

Die dreijährige Elternzeit ist keine zufällig gegriffene Zeitspanne. Wissenschaftliche Untersuchungen zur frühkindlichen Entwicklung haben ergeben, dass die ersten Lebensjahre des Kindes entscheidend für die spätere Entwicklung sind, für den Aufbau von Bindungsfähigkeit und Vertrauen. "Die Elternzeit gibt Eltern während dieser Jahre als arbeitsrechtlicher Schutzraum Zeit für ihre Kinder. Dies können sie aber nur nutzen, wenn die dreijährige Elternzeit auch finanziell flankiert wird", so Zeh.

Mit dem Wegfall des Bundes-Betreuungsgelds hat sich das Problem weiter verschärft. Nach Erfahrungen des DFV sind besonders Familien mit mehreren Kindern, die mehrheitlich eine längere Erziehungsphase bevorzugen, betroffen. Für sie ist beim Elterngeld auch der niedrige Mindestbetrag ein Problem. "Typischerweise gehen Eltern mit mehreren Kindern nicht aus einer gut bezahlten Erwerbstätigkeit in den Elterngeldbezug. Sie sind auf den Sockelbetrag angewiesen. Dieser befindet sich aber noch auf dem Niveau des ehemaligen Erziehungsgelds von 1986. Das betrug 600 DM", sagt Zeh.

Partnerschaftsbonus wird kaum genutzt

Wie die Bundesregierung in ihrem Gesetzesentwurf zur Reform des Elterngelds selbst festgestellt hat, nimmt nur eine kleine Gruppe von Eltern den Partnerschaftsbonus in Anspruch. Für die Familien mit drei und mehr Kindern ist von einer noch geringeren Nutzungsrate auszugehen. 2016 waren es mit 180 Müttern und Vätern etwa 0,5 Prozent der Bezieher von Elterngeld. "In den letzten Jahren wurden im Elterngeld fast nur Angebote für Eltern geschaffen, die möglichst nach der Geburt möglichst umfangreich erwerbstätig sein wollen. Damit werden viele Familien mit weniger am Arbeitsmarkt orientierten Lebensmodellen vernachlässigt", so Zeh. "Statt mehr Zeit für Kinder gibt es tatsächlich weniger."

Nach Auffassung des DFV müsste das Elterngeld fortentwickelt und so gestaltet werden, dass es zu allen Bedürfnissen und Lebensmodellen junger Familien passt. Dabei sollte der Wert eines Kindes nicht davon abhängen, welchen Lohn seine Eltern am Arbeitsmarkt erreichen konnten. "Wir brauchen eine Leistung, die nicht an die Lohnhöhe anknüpft, sondern von der Betreuung des Kindes her denkt", sagt der Verbandspräsident. "Ein Betreuungsbudget von 700 Euro pro Kind und Monat, das direkt bei den Eltern ankommt, würde das ermöglichen. Familien hätten die Wahl, ihr Kind selbst zu betreuen oder sich eine gute Betreuung zu suchen."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Familienverband e.V. (DFV) Pressestelle Seelingstr. 58, 14059 Berlin Telefon: (030) 30882960, Fax: (030) 30882961

(mj)

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