Ende des Post-Markeintrags in Sicht
(Hamburg) - Das Bundespatentgericht hat im Löschungsverfahren des BdKEP./. Deutsche Post AG zum Markeneintrag Post Termin zur mündlichen Verhandlung bereits auf den 11. Oktober 2006 bestimmt. Es ist daher mit einer zeitlich nahen Entscheidung des Bundespatentamtes über den im Dezember 2005 gefassten Löschungsbeschlusses des Deutschen Patent- und Markenamtes zu rechnen.
Bereits das Oberlandesgericht Düsseldorf hat im Urteil vom 30.05.2006 (AZ I-20 U 225/05) die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf im Fall der Firma Regionalpost Delmenhorst bestätigt, wonach die von Gerichten derzeit noch zu beachtende eingetragene Wortmarke Post kein Recht zum Verbot gibt. Damit ist ein weiteres Oberlandesgericht nach Hamburg und Köln zu der obergerichtlichen Auffassung gelangt, dass die Wortmarke Post kennzeichnungsschwach ist, da das Wort von Haus aus beschreibend ist. Revision beim Bundesgerichtshof ist zugelassen. Dort streitet die Deutsche Post bereits gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Köln im Fall CitiPost.
Außerdem wies das Oberlandesgericht Düsseldorf die Berufung der Deutschen Post gegen das klageabweisende Urteil des Landgerichts Düsseldorf im Streit mit der Turbo P.O.S.T GmbH zurück (AZ I-20 U 205/05). Die Urteilsbegründung liegt hier noch nicht vor.
Das Landgericht Nürnberg hatte vor längerer Zeit der Deutschen Post AG Schutz gegen die Firma Deutsche Brief Post zugesprochen. In der Hoffnung auf ein gleich lautendes Urteil hatte die Deutsche Post hier den Briefdienst aus Norden dCP deutsche CityPost verklagt. Das Landgericht lies jedoch in der mündlichen Verhandlung erkennen, dass es die beiden Fälle als unterschiedlich einstufe und der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Köln im Fall CitiPost zuneige.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP)
Pressestelle
Steenwisch 23, 22527 Hamburg
Telefon: (040) 4303374, Telefax: (040) 4301490
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen

