Endrenovierungsklausel: Haus & Grund-Mietverträge nicht zu beanstanden / Urteil des Bundesgerichtshofs überrascht nicht
(Berlin) - Nach Ansicht der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund konkretisiert das heutige (12. September 2007) Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Endrenovierungsklausel (Az.: VIII ZR 316/06) die frühere Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen. Die Endrenovierungsklausel ist unwirksam, auch wenn der Mietvertrag keine Pflicht des Mieters vorsieht, während des Mietverhältnisses zu renovieren. Aktuelle Mietverträge von Haus & Grund sind von diesem Urteil nicht betroffen, erklärt Haus & Grund-Generalsekretär Dr. Andreas Stücke.
Der BGH hatte in den letzten Jahren verschiedene Klauseln, die die Schönheitsreparaturen in bestimmten Zeitabständen regelten, als nicht wirksam erachtet. Das Urteil kommt daher für uns nicht überraschend, so Stücke. Nach dieser Rechtsprechung hat Haus & Grund seine Mietvertragsformulare angepasst.
Quelle und Kontaktadresse:
Haus & Grund Deutschland
Stefan Diepenbrock, Leiter, Verbandskommunikation
Mohrenstr. 33, 10117 Berlin
Telefon: (030) 20216-0, Telefax: (030) 20216-555
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