Pressemitteilung | Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH)
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Energieeinsparverordnung vom Bundeskabinett verabschiedet / Fristen um sechs Monate versetzt

(Frankfurt am Main) - Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 27. Juni 2007, den vom Bundesrat am 8. Juni 2007 beschlossenen Entwurf zur Energieeinsparverordnung verabschiedet. Im Kern wird mit der Verordnung der Energieausweis für Bestandsgebäude bei Vermietung und Verkauf verpflichtend eingeführt. Damit gehören die Elektrotechniker nun rechtlich verbindlich zu dem Kreis der ausstellungsberechtigten Handwerke. Dieser Entscheid ist nicht zuletzt Ergebnis intensiver gemeinschaftlicher Lobbyarbeit des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und den Landesinnungsverbänden.

„Dieser Energiepass für Gebäude kann wichtige Marktimpulse für die elektrotechnischen Handwerksbetriebe geben, denn er setzt einen deutlichen Anreiz für energiesparende Sanierungen", erklärt ZVEH-Hauptgeschäftsführer Ingolf Jakobi. In Verbindung mit den Modernisierungsempfehlungen gibt der Gebäudeenergiepass zudem Hinweise für kostengünstige Verbesserungen der energetischen Gebäudeeigenschaften. „Jetzt liegt es in der Hand der Betriebsinhaber, die möglichen Chancen zu ergreifen und mit einem entsprechenden Beratungsangebot an die Kunden heranzutreten“, so Jakobi weiter.

Der Energieausweis wird zeitlich versetzt verpflichtend, beginnend mit dem 1. Juli 2008 für ältere Wohngebäude. Ein großer Teil der Verkäufer und Vermieter hat die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Bedarfsausweise werden ab 1. Oktober 2008 für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten unter folgenden beiden Voraussetzungen verpflichtend:

1. Der Bauantrag ist gestellt worden, bevor die erste Wärmeschutzverordnung vom November 1977 gegolten hat.

2. Zwischenzeitlich wurden keine Maßnahmen durchgeführt, die dazu führen, dass das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung erfüllt wird.

Die Energieeinsparverordnung berechtigt einen breiten Kreis qualifizierter Berufsgruppen zur Ausstellung von Energieausweisen, darunter insbesondere auch Handwerker aus den Bereichen des Bau-, Ausbau- oder anlagentechnischen Gewerbes wie der elektrotechnischen Handwerke. Die Bundesregierung sieht dadurch gewährleistet, dass die Gebäudeenergieausweise in der erforderlichen Qualität ausgestellt werden können und dass die zu erwartende Nachfrage auch marktgerecht erfüllt werden kann.

Die Energieeinsparverordnung wird in Kürze im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) Petra Schmieder, Leiterin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Lilienthalallee 4, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 2477470, Telefax: (069) 24774719

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