Energiemarktregulierung nicht in Konfrontation zu den Bundesländern
(Essen) - Die derzeit harten Verhandlungen zwischen Bund und Ländern um ein den fehlenden Wettbewerb auf den Energiemärkten förderndes Energiewirtschaftsgesetz müssen in einen tragfähigen Kompromiss münden, so der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft. VIK untermauert, dass die schon in vielen Punkten erzielten Kompromisse in die richtige Richtung zeigten. Dagegen wäre ein neuer energiepolitischer Ordnungsrahmen, der von vornherein auf Konfrontation mit den Bundesländern aufgebaut sei, keine tragfähige Basis für ein wirksames Funktionieren der Regulierung für Strom- und Gasnetze.
Wolle die Bundesregierung zudem ein neues Energiewirtschaftsgesetz ohne Zustimmungspflicht der Länder verabschieden, müssten wesentliche Fragen ausgeklammert werden. Nach dem viel zu lange hinausgezögerten Start der Regulierung sollte diese nicht auch noch durch lückenhafte Regelungen behindert sein.
Eine Mitwirkung der Bundesländer beim Vollzug der Regulierung, wie von diesen gefordert, sei nach Ansicht des VIK akzeptabel, wenn die Bundes-Regulierungsbehörde als zentrale Stelle einheitliche und klare Vorgaben mache, die für alle Länder bundesweit verbindlich seien. Unter dieser Voraussetzung einer abgeleiteten Kompetenz sei eine Mitwirkung der Länder sinnvoll. Länderspezifisch unterschiedliche Regulierungsmechanismen und -maßstäbe seien inakzeptabel und würden zu einer negativen Entwicklung der Märkte führen.
Quelle und Kontaktadresse:
VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V.
Herr Roland Schmied, Pressesprecher
Richard-Wagner-Str. 41, 45128 Essen
Telefon: 0201/810840, Telefax: 0201/8108430
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