Pressemitteilung | TÜV Verband e.V.

Energieversorgung: Alle Optionen prüfen und Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen

(Berlin) - Erneuerbare Energieerzeugung und Einsparmaßnahmen nachdrücklich fördern / Ausbau der Infrastruktur für Wasserstoff und Flüssiggas vorantreiben / Verlängerung der Laufzeiten von Kernkraftwerken sicherheitstechnisch möglich

Der TÜV-Verband hat Vorschläge für die Aufrechterhaltung der Energieversorgung in Deutschland vorgelegt mit dem Ziel, die Abhängigkeit von Öl- und Gasimporten aus der Russischen Föderation zu verringern. "Die TÜV-Unternehmen stellen ihre sicherheits- und prüftechnischen Kompetenzen zur Verfügung, um die Energieversorgung jederzeit aufrecht zu erhalten, einseitige Abhängigkeiten zu verringern und den Ausbau regenerativer Energien zu beschleunigen", sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. Dabei müssten alle möglichen Optionen geprüft werden. Um die Abhängigkeit von russischen Öl- und Gasimporten zu verringern, sind kurz- und mittelfristige Maßnahmen erforderlich. So muss der Ausbau der erneuerbaren Energien nochmals beschleunigt werden. Großes Potenzial sowohl für Energieeinsparungen als auch für die Erzeugung von Energie sieht der TÜV-Verband im Gebäudesektor, der für rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen in Deutschland verantwortlich ist. "Die energetische Sanierung von Gebäuden muss schneller vorangetrieben und die verfügbaren Flächen für den Ausbau der Solarenergie genutzt werden", sagt Bühler. Darüber hinaus müsse die Infrastruktur für die Erzeugung, den Transport und die Speicherung von Wasserstoff aufgebaut werden. Bühler: "Damit grüner Wasserstoff seinen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann, muss seine klimaneutrale Erzeugung durch unabhängige Prüfungen nachgewiesen werden."

Notwendig ist auch die Schaffung von Kapazitäten für die Nutzung von verflüssigtem Erdgas (Liquified Natural Gas - LNG). Das per Schiff nach Deutschland transportierte LNG muss hier an speziellen Terminals entladen und in das bestehende Erdgasnetz eingespeist werden. "Alle neuen Anlagen müssen sicherheitstechnische Prüfungen durchlaufen, die von den Sachverständigen möglichst zügig und unbürokratisch durchgeführt werden können", sagt Bühler. Kommt es zu einem Importstopp von Öl und Gas aus Russland, könnte auch die Reaktivierung von stillgelegten, aber noch nicht rückgebauten Kohlekraftwerken eine Option sein. "Die mit Kohlekraftwerken geschaffenen Kapazitäten für die Stromerzeugung könnten für eine Entlastung bei anderen Energieträgern sorgen", sagt Bühler. So könne das knappe Erdgas anstatt für die Stromgewinnung für die Erzeugung von Wärme für Privathaushalte und für die Versorgung der darauf angewiesenen Industrie genutzt werden.

Eine weitere Option ist eine befristete Nutzung von Kernenergie aus Deutschland über das Jahr 2022 hinaus. Der TÜV-Verband hält einen Weiterbetrieb der noch laufenden Kernkraftwerke aus sicherheits- und prüftechnischer Sicht für umsetzbar. Je nach Anlage müssten für einen Weiterbetrieb bestimmte Sicherheitsprüfungen nachgeholt werden, die mit Blick auf die Abschaltung ausgesetzt wurden. Auch eine Wiederinbetriebnahme der drei zum 31.12.2021 stillgelegten Kernkraftwerke wäre aus technischer Sicht möglich. Die Abbaugenehmigungen für diese Anlagen sind entweder noch nicht erteilt oder noch nicht in Anspruch genommen worden. Eine neue Betriebsgenehmigung ist aus Sicht des TÜV-Verbandes weder für die laufenden noch für die zum Jahresende bereits abgeschalteten KKW erforderlich. "Die mit der technischen Überwachung der Kernkraftwerke betrauten TÜV-Unternehmen können ihre Sicherheitsprüfungen über das Jahr 2022 hinaus fortführen", betont Bühler. Dafür seien die personellen und organisatorischen Voraussetzungen vorhanden. Bühler: "Die Kernkraftwerke können einen Beitrag für die Versorgungssicherheit leisten, bis Alternativen wie der Ausbau erneuerbarer Energien und Wasserstofftechnologien, Einsparmaßnahmen oder der verstärkte Import von Flüssiggas greifen."

Quelle und Kontaktadresse:
TÜV Verband e.V. Maurice Shahd, Leiter Kommunikation Friedrichstr. 136, 10117 Berlin Telefon: (030) 760095-400, Fax: (030) 760095-401

(sf)

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