Pressemitteilung | VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. - Hauptgeschäftsstelle

Energiewende und Hessische Gemeindeordnung / Fassbender: "Kommunen sollten Bürger-Energie-Kooperationen initiieren, statt Risiken zu Lasten der Steuerzahler zu übernehmen!" // Flankierung durch WIBank angeregt

(Frankfurt am Main) - Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) bekräftigt ihre Forderung an die Landespolitik, den Kommunen keine zusätzliche unternehmerische Betätigung durch Aufweichung von § 121 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zu gestatten. Stattdessen sollten Städte und Gemeinden Bürger-Energie-Kooperationen initiieren, ohne neue Risiken zu Lasten der Steuerzahler zu übernehmen. "Wir teilen das Anliegen, die Akzeptanz von Bürgern für neue Anlagen zur Energiegewinnung aus regenerativen Quellen zu erhöhen", sagte am 5. Oktober 2011 VhU-Hauptgeschäftsführer Volker Fasbender. Zu Recht werde diskutiert, wie die Erträge den Bürgern und der örtlichen Wirtschaft zu Gute kommen können. Die VhU schlage vor, regionale Bürger-Energie-Kooperationen zu gründen. Die Kommunen sollten zu Beginn organisatorische Unterstützung einbringen, nicht aber finanziell in die Haftung gehen.

Ziel sei eine Projektträgerschaft von Bürgern und Privatwirtschaft. "Durch die Einbindung privaten Know-hows wird erreicht, dass Effizienz und optimaler Ressourceneinsatz die maßgeblichen Entscheidungskriterien darstellen. Dabei sind verschiedene Modelle der Kooperation denkbar: Genossenschaften, privatrechtliche Gesellschaften oder Bürgerbeteiligungen über die Zeichnung von Gesellschaftskapital an einzelnen Anlagen", so Fasbender.

Eine Herausforderung regionaler Bürger-Energie-Kooperationen könnte sein, dass sie im Gegensatz zu großen Investoren Schwierigkeiten haben, das über das Gesellschaftskapital hinausgehende nötige Fremdkapital einzuwerben. "Möchte man die lokale Wirtschaft stärken, wäre zu prüfen, solche Modelle durch eine flankierende Förderung zu unterstützen. Denkbar wäre eine vom Land durch Bürgschaften ermöglichte zinsgünstige Darlehensfinanzierung des Fremdkapitalbedarfs durch die WIBank", erläuterte Fasbender und sagte: "Schon mit Mitteln von jährlich 10 Mio. Euro ließe sich bei einer Zinsverbilligung um 1 Prozent dadurch ein Fördervolumen von ca. 200 Mio. Euro jährlich generieren, was bei einem angenommenen Eigenkapitalanteil von 20 Prozent einem Projektvolumen von über 250 Mio. Euro pro Jahr entsprechen würde." Dieser Vorschlag sei geeignet, die Ziele ´Beschleunigung der Energiewende` und `bessere Partizipation der Bürger an den Vorteilen lokaler Energiegewinnungsanlagen` zu verwirklichen und den Vorrang `Privat vor Staat und Kommune` aufrechtzuerhalten, so der VhU-Hauptgeschäftsführer.

Fasbender erklärte weiter: "Eine Aufweichung der HGO lehnen wir ab, weil Kommunen und Stadtwerke eine deutlich geringere Innovationsdynamik zeigen als private Unternehmen und deshalb die Energiewende verlangsamen und nicht beschleunigen. Außerdem haften kommunale Entscheider - im Unterschied zu mittelständischen Unternehmern - nicht mit ihrem privaten Kapital und neigen deshalb eher dazu, Risiken zu unterschätzen und wirtschaftliche Fehlentscheidungen zu Lasten der Steuerzahler zu treffen."

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU) Pressestelle Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt am Main Telefon: (069) 95808-0, Telefax: (069) 95808-126

(tr)

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