Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Energiewirtschaftsgesetz: Ideen von Clement und Energiekonzernen belasten Verbraucher und Binnenkonjunktur

(Berlin) - Als unsozialen Akt zu Lasten von Millionen von Haushaltskunden und der gesamten Volkswirtschaft bezeichnet der Verbraucherzentrale Bundesverband - vzbv die in Medien zitierten Pläne des Wirtschaftsministeriums zum Energiewirtschaftsgesetz. "Die Pläne des Ministeriums, energieintensive Industriebetriebe zu entlasten und dafür privaten Stromverbrauchern weitere Kosten aufzubrummen, sind absurd und wären eine unbillige Subvention", so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Die Grenze des Zumutbaren sei für die privaten Haushalte schon lange überschritten, eine weitere Umverteilung von untern nach oben nicht tragbar.

Auch den Wünschen der Energiekonzerne, die Körperschaftssteuer als Kostenfaktor in die Berechnung der Netznutzungsentgelte einzuberechnen, erteilt die vzbv-Chefin eine klare Absage. Gleiches gilt auch für Überlegungen, das Energiewirtschaftsgesetz so umzuschreiben, dass es nicht vom Bundesrat beschlossen werden muss.

Der vzbv fordert Clement als Bundeswirtschafts- und Arbeitsminister auf, die "Betteltour" der Konzerne zu ignorieren und sich an das parlamentarische Verfahren zu halten. Nach Ansicht des vzbv verfolgen die Energiekonzerne nur ein Ziel: Wettbewerb weiter zu verhindern und zusätzlich Profite in Milliardenhöhe zu verewigen. "Statt vertrauliche Gespräche im Kreise der Energiebosse sollte Herr Clement seine Zeit und Energie lieber auf eine wirkungsvolle Regulierung verwenden und somit Kostensenkungen für alle und einen Anschub der Binnenkonjunktur herbeiführen", so Edda Müller. Jeder Euro Mehrbelastung für die Verbraucher bedeute eine weitere Schwächung der Binnennachfrage.

Die wiederholten Kungeleien zwischen den Konzernchefs der Energiewirtschaft und den Wirtschaftsministern zeigen die dringende Notwendigkeit einer stärkeren Verankerung der Verbraucherinteressen im Energiewirtschaftsgesetz. Neben klaren Regelungen für den Wechsel von Mitarbeitern zwischen Energiewirtschaft, Politik und Regulierungsbehörde fordert der vzbv:

- eine Beschlusskammer für Verbraucherfragen bei der geplanten Regulierungsbehörde,
- ein Verbandsklagerecht für Verbraucherverbände bei der Regulierungsbehörde für alle Angelegenheiten der Haushaltskunden,
- ein Beschwerdemanagement bei den Energieunternehmen sowie
- die Einrichtung einer Schlichtungsstelle für Verbraucherbeschwerden bei den Verbraucherverbänden.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: 030/258000, Telefax: 030/25800218

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