Pressemitteilung | VEA - Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. - Hauptgeschäftsstelle

Energiewirtschaftsgesetz ist “endlich ein Durchbruch im Interesse der Verbraucher” / Energie-Abnehmerverband begrüßt Ergebnisse im Vermittlungsausschuss und erwartet spürbare Verbesserungen für Strom- und Gaskunden

(Hannover) – Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) begrüßt den im Vermittlungsausschuss des Bundesrates gefundenen Kompromiss zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes EnWG. „Das ist der Durchbruch, auf den wir und andere Verbraucherverbände so lange und konsequent hin gearbeitet haben“, erklärt Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA. „Endlich kommt der deutsche Energieverbraucher zu seinem Recht und hat die Chance auf faire Konditionen für Strom und Gas.“ Der VEA hatte sich ausdrücklich für die konsequente Wettbewerbsorientierung eingesetzt und gegen eine Verwässerung des neuen Gesetzespakets gekämpft. „Der Regulierer wird ab Juli dem preistreiberischen Oligopol der Energiekonzerne endlich Einhalt gebieten“, so Panitz.

Damit orientiere sich der Energiepreis an Leistung und Nachfrage und nicht mehr an der Gewinnmaximierung der Anbieter. Vor allem für Gaskunden rechnet Panitz mit spürbaren Verbesserungen. Das neue Entry-Exit-Modell vereinfache die Vertragsabschlüsse für Erdgasabnehmer entscheidend. „Mit diesem Konzept wird der Netzzugang funktions- und börsenfähig. Damit ist der Weg frei für konkurrenzfähige Alternativanbieter und damit zur Wahlfreiheit für den Endverbraucher.“ Auch die Verschärfung der Regeln für die Netzzugangsentgelte auf der Ebene der Ferngasleitungen begrüßt der VEA ausdrücklich. „Jetzt bekommt der Energiesektor in Deutschland Rahmenbedingungen, wie sie einer Marktwirtschaft gebühren“, so Panitz.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) Zeißstr. 72, 30519 Hannover Telefon: 0511/98480, Telefax: 0511/9848-188

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