Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
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Energiewirtschaftsgesetz: Regierungsfraktionen jetzt in der Pflicht

(Berlin) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband - vzbv hat im Streit um das Energiewirtschaftsgesetz die Regierungsfraktionen aufgefordert, den Weg für mehr Wettbewerb freizumachen und sich über die teils abwegigen Vorstellungen des Bundeswirtschaftsministeriums hinwegzusetzen. "Noch werden die Gesetze im Deutschen Bundestag gemacht", so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. "Wir erwarten eine Berücksichtigung der Interessen von Millionen Haushaltskunden durch eine wirkungsvolle Regulierung - die Stärkung der Binnennachfrage muss im Vordergrund stehen".

Der Streit um die Ausgestaltung des neuen Energiewirtschaftsrechts geht am Montag mit den Fraktionsverhandlungen zwischen SPD und Grünen im Deutschen Bundestag in eine neue Runde. "Der Gesetzgeber muss sich bewusst machen, dass eine funktionierende Wirtschaft nicht nur aus Unternehmensgewinnen besteht, sondern auch eine kapitalstarke Nachfrageseite voraussetzt," so vzbv-Chefin Edda Müller. Mit dem neuen Energiewirtschaftsgesetz müssten die Voraussetzungen für ein Energiepreisniveau geschaffen werden, das die Versorgungssicherheit gewährleistet und gleichzeitig die Haushaltskunden in Milliardenhöhe entlastet. Angesichts der hohen Eigenkapitalrenditen der Energieanbieter von mehr als 30 Prozent könne das Preisniveau für Strom und Gas für die deutschen Haushaltskunden jährlich um mehrere Milliarden Euro gesenkt werden. Geld, das zur Belebung der Binnennachfrage dringend benötigt wird.

Demgegenüber hätten die Vorschläge des Bundeswirtschaftsministeriums eine schwache Regulierungsbehörde zur Folge. So soll nach aktuellem Entwurf etwa bei der Festsetzung der Netzentgelte nicht die Regulierungsbehörde, sondern das Wirtschaftsministerium das letzte Wort haben. Die Netzentgelte sind der wesentliche Kostentreiber. Die Netzbetreiber haben sie bisher als Hebel benutzt, um echten Wettbewerb zu verhindern.

Zudem will das Wirtschaftsministerium die Körperschaftssteuer in die Kalkulationsgrundlage der Unternehmen einbeziehen. Damit würde ein neuer Kostenfaktor in die Netzentgelte einbezogen, der die Energiepreise für die Haushaltskunden weiter in die Höhe treibt. Aus Sicht des vzbv untragbar ist zudem der Vorschlag des Ministeriums, die Netzentgelte einseitig für große Unternehmen zu reduzieren und im Gegenzug die Haushaltskunden zusätzlich zu belasten. "Es kann nicht sein, dass sich die gesetzgeberische Kreativität auf die Entdeckung neuer Kostentreiber für private Haushaltskunden beschränkt", so Edda Müller.

Weitere Kernpunkte der notwendigen Reform des Energiewirtschaftsgesetzes sind:
- die wirkungsvolle Entflechtung der Netzbetreiber und Energieanbieter ("Unbundling"),

- klare und verbraucherschützende Regelungen rund um den Anbieterwechsel durch Haushaltskunden,

- klare Regelungen für den Wechsel von Mitarbeitern zwischen Energiewirtschaft, Politik und Regulierungsbehörde,

- die Stärkung der institutionellen Verbraucherrechte zur Schaffung eines Gleichgewichts gegenüber der Anbietermarktmacht. Hierzu gehören eine Beschlusskammer für Verbraucherfragen bei der geplanten Regulierungsbehörde, ein Verbandsklagerecht für Verbraucherverbände bei der Regulierungsbehörde für alle Angelegenheiten der Haushaltskunden, ein Beschwerdemanagement bei den Energieunternehmen sowie die Einrichtung einer Schlichtungsstelle für Verbraucherbeschwerden bei den Verbraucherverbänden.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: 030/258000, Telefax: 030/25800218

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