Pressemitteilung | Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA) - Hauptgeschäftsstelle

EnEV-Novelle: Enorme Einsparpotenziale bei Klimaanlagen bleiben ungenutzt

(Bonn) - Die Novellierung der EnEV tritt am 1. Mai 2014 mit einem Geburtsfehler in Kraft. Dieser betrifft die neuen Stichprobenkontrollen, denen neben Energieausweisen auch Inspektionsberichte über Klimaanlagen laut § 12 EnEV zu unterziehen sind. Von der neuen Regelung werden alle in einem Kalenderjahr neu ausgestellten Inspektionsberichte erfasst. Betroffen sind demnach jene Betreiber von Klimaanlagen mit mehr als 12 kW thermischer Kälteleistung, die der in § 12 EnEV geregelten Inspektionspflicht Folge leisten. Nach einer vom ehemaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) geförderten Studie wurden bisher weniger als 3 Prozent der inspektionspflichtigen Anlagen energetisch untersucht. "Leider werden die wirtschaftlichen Vorteile solcher Maßnahmen noch immer von zu wenig Betreibern erkannt. Hierzu leistet der BTGA verstärkt Aufklärungsarbeit. Dabei ist es nicht hilfreich, wenn gerade für jene Betreiber, die Ihre Pflichten laut § 12 EnEV erfüllen, verstärkte Kontrollen gelten sollen, während die Inspektionspflicht bei 97 Prozent der betroffenen Klimaanlagen nicht durchgesetzt wird. Um diesen Missstand zu beheben, fordert der BTGA von der Politik und den zuständigen Bundesländern eine bessere Umsetzung von § 12 EnEV", erläutert Günther Mertz, Hauptgeschäftsführer des BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V.

Tatsächlich eröffnet die konsequente Durchführung energetischer Inspektionen größerer Klimaanlagen laut § 12 EnEV erhebliche Optimierungs- und Einsparpotenziale. Würden diese ausgeschöpft, ließe sich der Primärenergiebedarf in Deutschland um bis zu 54,8 TWh verringern. Dies entspricht dem jährlichen Primärenergiebedarf aller Einwohner in Rheinland-Pfalz. Die Primärenergieeinsparung würde deutschlandweit den CO2-Ausstoß um bis zu 12,9 Mio. Tonnen reduzieren. Mehr als die Hälfte der Emissionsminderung wäre bereits durch die Umsetzung von Empfehlungen für geringinvestive Betriebsoptimierungen realisierbar. Genau solche besonders rentabel umsetzbaren Empfehlungen gehen aus Inspektionsberichten hervor, die neben Bewertungen zur Gesamtenergieeffizienz von Anlagen auch Vorschläge für Verbesserungen der energetischen Effizienz beinhalten.

Der BTGA sieht Einsparpotenziale vor allem auf der Luftseite. Das bedeutet, dass nicht nur Klimaanlagen, sondern auch einfache Lüftungsanlagen von einer energetischen Inspektion profitieren können. "Daher fordern wir die Politik ebenfalls auf, die Inspektionspflicht auch auf Lüftungsanlagen zu erweitern", ergänzt Günther Mertz.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA) Harald Talarczyk, Referent, Wirtschaft und Öffentlichkeitsarbeit Hinter Hoben 149, 53129 Bonn Telefon: (0228) 94917-0, Fax: (0228) 94917-17

(cl)

NEWS TEILEN: