Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Engelen-Kefer: Koalitionsvereinbarung fĂŒr Reformen maßgeblich

(Berlin) - "FĂŒr uns ist die Koalitionsvereinbarung fĂŒr die erforderlichen Reformen in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung entscheidend", kommentierte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer das "Strategiepapier Sozialsysteme" des Bundeskanzleramtes am 20. Dezember in Berlin. VorschlĂ€ge zur gesetzlichen Krankenversicherung, wie die EinfĂŒhrung von Wahltarifen mit Eigenleistungen oder BeitragsrĂŒckerstattungen fĂŒr kostenfreie Jahre widersprĂ€chen sowohl den Wahlprogrammen der Regierungskoalition als auch der Koalitionsvereinbarung. Grundlage sei dort die Beibehaltung der solidarischen Finanzierung und eines einheitlichen Leistungskatalogs.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sei zu konstruktiven Reformschritten bereit. "Bonussysteme fĂŒr das primĂ€re Aufsuchen des Hausarztes und fĂŒr die Wahrnehmung von prĂ€ventiven Maßnahmen sind durchaus sinnvoll", sagte Engelen-Kefer. Die Möglichkeit des Abschlusses von direkten VertrĂ€gen zwischen Kassen und Leistungserbringern könne durchaus zu mehr Wettbewerb unter Ärzten und KrankenhĂ€usern fĂŒhren und damit die QualitĂ€t der Versorgung verbessern. Auch die Liberalisierung des Arzneimittelvertriebs sei zu begrĂŒĂŸen und könne zu mehr Wirtschaftlichkeit beitragen.

Zur gesetzlichen Rentenversicherung schlĂ€gt das Strategiepapier eine weitere StĂ€rkung der Kapitaldeckung vor. Engelen-Kefer: "Im Augenblick kommt es darauf an, erst einmal die letzte Rentenreform wirken zu lassen". Eine StĂ€rkung der kapitalgedeckten SĂ€ule durch die Weiterentwicklung betrieblicher Formen der Alterssicherung sei nach Auffassung des DGB sinnvoller. Dies belaste die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht einseitig und fĂŒhre auch zu höheren Renditen im Vergleich zu Formen privater Zusatzversorgung.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0 Telefax: 030/24060-324

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