Entbürokratisierungswille erklärt keinen enteignungsgleichen Eingriff / Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg zur Entbürokratisierung der Pflege
(Berlin) - Am 07. April 2006 wurde im Bundesrat der Gesetzesantrag aus Baden-Württemberg zur Entbürokratisierung der Pflege erstmals beraten und anschließend an die Ausschüsse des Bundesrates überwiesen.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), der bundesweit rund 4.300 private Pflegeeinrichtungen vertritt, begrüßt ausdrücklich das Anliegen des Landes Baden-Württemberg, da jeder Beitrag zur Entbürokratisierung die Chance in sich birgt, die dadurch gewonnene Zeit und Aufmerksamkeit den pflegebedürftigen Menschen zukommen zu lassen.
Herbert Mauel, Geschäftsführer des bpa: Sinnvoll ist die Abschaffung des Pflegeheimvergleiches sowie des Leistungs- und Qualitätsnachweises, obwohl diese vom Gesetzgeber bzw. in der Verwaltungspraxis noch nicht umgesetzt wurden und daher keinen unmittelbaren Entlastungseffekt darstellt. Eine Beschränkung des Inhalts der Leistungs- und Qualitätsvereinbarung (§ 80a SGB XI) auf ein Mindestmaß stellt ebenfalls keine spürbare Verbesserung für die Einrichtungen dar. Angezeigt wäre stattdessen eine ersatzlose Streichung des § 80a SGB XI, da zur Nutzung des Instrumentes LQV alle gemeinschaftlich akzeptierten inhaltlichen Grundlagen sowohl zur Beschreibung der Leistung als insbesondere auch der Bezug zur notwendigen personellen Ausstattung fehlen.
Sinnvoll sei gleichfalls die angestrebte Herausnahme der Tages- und Nachtpflege aus dem Anwendungsbereich des Heimgesetzes, so Mauel.
Kein Beitrag zur Entbürokratisierung, sondern vor dem Hintergrund knapper Haushaltsmittel quasi ein enteignungsgleicher Eingriff zu Lasten der Einrichtungsbetreiber durch die Hintertür sei hingegen ein Zusatz im Gesetzesentwurf, betont Mauel, wonach die Grundstückskosten bei der gesonderten Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen nicht berücksichtigungsfähig sind. Dies trotz der klaren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts.
Herbert Mauel: Der bpa wird seine Einrichtungen weiterhin dabei unterstützen, dass die betriebsnotwendigen Investitionskosten, einschließlich aller darin enthaltener Aufwendungen, als fester Bestandteil angemessener Vergütungen angemessenen refinanziert werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Bundesgeschäftsstelle (bpa)
Birte Wimmer, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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