Pressemitteilung | Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) - Bundesgeschäftsstelle und Landesverband Nordrhein-Westfalen

Enterale Ernährung: G-BA reicht Klage gegen BMGS-Richtlinie ein / VDAB: Bei Erfolg droht neuer Verschiebebahnhof von Leistungen

(Essen) - Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird gegen die vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) per Ersatzvornahme erlassene Richtlinie zur Enteralen Ernährung klagen. Auf dieses Vorgehen haben sich die Mitglieder des Ausschusses in ihrer vergangenen Sitzung verständigt, heißt es in einer Pressemitteilung des G-BA vom 27. September 2005. Der G-BA strebt an, Sondennahrung nur noch in begrenzten und genau definierten Fällen von den Kassen zahlen zu lassen.

„Hier droht ein neuer Verschiebebahnhof von Leistungen der Krankenversicherung zulasten der Patienten und Sozialhilfeträger“, betont Oliver Aitcheson, Justiziar des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB). Vor allem im stationären Bereich müssten aufgrund der entstehenden Kosten die Pflegesätze deutlich angehoben werden. „Die Kritik des G-BA, zahlreiche Maßnahmen der künstlichen Ernährung insbesondere bei Heimbewohnern seien medizinisch nicht notwendig, können wir nicht nachvollziehen“, so Aitcheson weiter. „In vielen Fällen kann allein durch Sondennahrung eine Mangelernährung des Pflegebedürftigen vermieden bzw. behoben werden.“

„Die Seitens des G-BA vorgeschlagene umfangreiche Indikatorenliste und der damit verbundene hohe bürokratische Aufwand würde dazu führen, dass viele auf künstliche Nahrung angewiesene Patienten diese medizinisch notwendige Versorgung nicht mehr erhalten“, sagt Aitcheson. „Wir fordern den G-BA sowie das BMGS gleichermaßen auf, eine Lösung zu finden, die sich stärker an den Bedürfnissen der Patienten orientiert.“ Hintergrund: Die per Ersatzvornahme vom BMGS am 25. August erlassene Richtlinie stellt klar, in welchen medizinisch notwendigen Fällen Trink- und Sondennahrung von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden muss. Nach Ansicht des BMGS sollen die Kassen nicht nur bei fehlender, sondern auch bei eingeschränkter Fähigkeit zur normalen Ernährung für die notwendige Sondenernährung aufkommen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) Frau Nicole Meermann, Pressereferentin Im Teelbruch 132, 45219 Essen Telefon: 02054/9578-0, Telefax: 02054/9578-40

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