Pressemitteilung | Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. (BdSt)

Entfernungspauschale: Forderungen des BdSt brachten Verbesserungen

(Berlin) - Nachdem sich der Bund der Steuerzahler vehement für Nachbesserungen bei der zum 1.1.2001 in Kraft getretenen verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale eingesetzt hat, wurde die Regelung inzwischen in einigen kritischen Punkten korrigiert. Dies hat uns das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben mitgeteilt.

So wurde das nunmehr in Kraft getretene Steueränderungsgesetz 2001 dahingehend ergänzt, dass auch eine andere als die kürzeste Straßenverbindung zugrunde gelegt werden kann, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt wird. Die bei Einführung der Entfernungspauschale getroffene einschränkende Festlegung auf die "kürzeste Straßenverbindung" hatte wegen den damit verbundenen Verschlechterungen beim Fahrtkostenansatz zu heftigen Protesten geführt.

Nach der jetzt erreichten Korrektur kann ein Fernpendler bei Benutzung einer zeitlich günstigeren "Umwegstrecke" von z.B. 5 km (einfache Strecke) im Jahr (220 Arbeitstage) 880 DM (450 €) mehr an Fahrtkosten ansetzen, als nach der streckenmäßig kürzesten Entfernung möglich gewesen wäre. Dies entspricht bei einem Steuersatz von 30 Prozent einer Steuerentlastung von 264 Mark (135 €). Diese Änderung sollte bei der Steuererklärung für 2001 berücksichtigt werden.

Außerdem entsprach das Bundesfinanzministerium unserer weiteren Forderung, klarzustellen, dass Unfallkosten neben der Entfernungspauschale gesondert als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Dies soll in einem besonderen Verwaltungserlass zur Entfernungspauschale erfolgen.

Korrekturbedarf besteht allerdings nach wie vor beim ab 2002 geltenden Euro-Betrag für die Entfernungspauschale. Hier wurden entgegen den geltenden Rundungsregeln für die bisher gewährten 80 Pf pro Entfernungskilometer statt 41 Cent nur 40 Cent (rd. 78 Pf) festgesetzt. Dabei darf es nicht bleiben.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler e.V. (BDSt) Adolfsallee 22 65185 Wiesbaden Telefon: 0611/991330 Telefax: 0611/9913314

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