Pressemitteilung | Fachverband Betonbohren und -Sägen e.V. Deutschland

Entgelttarifvertrag für Abbruch- und Abwrackgewerbe unterzeichnet / Tarifparteien vereinbaren Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung

(Bad Arolsen/Frankfurt am Main) - Ende Februar wurde der Bundesentgelttarifvertrag über Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen für die Beschäftigten des Abbruch- und Abwrackgewerbes unterzeichnet. Damit ist die bereits im Oktober 2011 vom Fachverband Betonbohren und -sägen in Tarifgemeinschaft mit dem Deutschen Abbruchverband erarbeitete Tarifvereinbarung mit der IG BAU jetzt rechtskräftig. "Bei der Ausgestaltung der Lohngruppen insbesondere der beiden untersten Mindestlohngruppen orientieren wir uns am Tarifvertrag im Bauhauptgewerbe", erklärt Dr. Georg Rachor, Leiter des Tarifausschusses im Fachverband. "Außerdem wurde vereinbart, eine Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) auf der Grundlage des Arbeitnehmerentsendegesetzes für ihre gesamte Lohntafel zu beantragen. Sollte dies politisch nicht durchsetzbar sein, wird man sich gemeinsam zumindest um eine AVE der Lohngruppen I und II bemühen."

Der Tarifvertrag gilt zunächst zwingend zwischen Fachbetrieben, die Mitglied im Fachverband sind, und ihren gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern mit sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit sowie den Auszubildenden. "Mit der Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit wollen wir mit einem Mindestlohn in ganz Deutschland Wettbewerbsgleichheit schaffen und ein Lohn- und Preisdumping vermeiden". so Dr. Rachor. "So sind die Lohnerhöhungen zweistufig vereinbart und an die Antragstellung der AVE geknüpft. Insgesamt haben wir für den erarbeiteten Kompromiss hart gerungen und dabei auch den immer noch herrschenden Preisdruck trotz guter Auftragslage berücksichtigt."

Konkret geht es um eine maßvolle Erhöhung der Tarifstundenlöhne der Lohngruppen I und II um jeweils 0,20 Euro und um eine lineare Lohn- und Gehaltserhöhung um 2,5 Prozent. Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. November 2011. Tritt die AVE in Kraft, folgen weitere Lohnerhöhungen: in den Gruppen I und II auf das Niveau des Mindestlohns West Bau in Höhe von 11,05 Euro bzw. 13,40 Euro sowie für die Lohngruppen drei bis sieben um 2,5 Prozent ab 1. Juli 2012. Die derart angehobenen Löhne der Lohngruppen 3- 7 werden ab 1.Juli 2013 um weitere zwei Prozent erhöht, wenn bis zu diesem Zeitpunkt die AVE für die gesamte Lohntafel erfolgt ist.


Über den Fachverband:

Der Fachverband Betonbohren und -sägen Deutschland e. V. ist mit mehr als 650 Mitgliedern weltweit der stärkste Verband dieser Branche. Mitglieder sind Dienstleistungsbetriebe und Herstellerfirmen rund ums Betonbohren und -sägen. Zu seinen gestellten Aufgaben zählen die Aus- und Weiterbildung qualifizierter Fachkräfte, die Förderung technischer Innovationen, die Vermittlung nationaler und europäischer Normen sowie die Vereinheitlichung von Ausschreibungsverfahren. Darüber hinaus gibt der Verband seinen Mitgliedern fachliche und juristische Hilfestellung in allen Bereichen der Unternehmensführung.

Quelle und Kontaktadresse:
Fachverband Betonbohren und -Sägen e.V. Deutschland Pressestelle Große Allee 60, 34454 Bad Arolsen Telefon: (05691) 7598, Telefax: (05691) 6638

(cl)

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