Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Entlastung der Kommunen geht nicht weit genug

(Berlin) - Die von der Bundesregierung geplante Entlastung der Kommunen in Höhe von 4,5 Milliarden Euro im kommenden Jahr geht aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes nicht weit genug. "Die chronisch klammen Kommunen müssten erheblich stärker entlastet werden", sagte DGB-Vorstandsmitglied Heinz Putzhammer am Dienstag in Berlin. Er wies darauf hin, dass die Kommunen allein zwischen den Jahren 2000 und 2003 einen Einbruch der Gewerbesteuer in einer Größenordnung von 4 bis 5 Milliarden Euro verkraften mussten. Dazu kämen jetzt neue, milliardenschwere Lasten auf die Städte und Gemeinden zu, etwa der Ausbau der Betreuungseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren. "Allein dafür müssen die Kommunen rund 2,5 Milliarden Euro beisteuern", so Putzhammer weiter.

Damit, so das DGB-Vorstandsmitglied, würde die Investitionskraft der Kommunen nicht ausreichend gestärkt. "Gerade die Kommunen sind mit ihren Investitionen ein wichtiger Akteur in der regionalen Wirtschaft." Mit der nun geplanten viel zu geringen Entlastung ist jedoch nicht zu erwarten, dass die Kommunen ihre investive und soziale Infrastruktur sanieren können.

Die geplante Reform der Gewerbesteuer entspricht auch nicht der Empfehlung der Mehrheit der Gemeindefinanzreformkommission. Über alle Parteigrenzen hinweg hatten dessen Mitglieder empfohlen, dass die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer verbreitert werden müsse. Zwar will die Regierung nun auch Freiberufler an der Finanzierung kommunaler Aufgaben beteiligen. Die Empfehlung zielte aber auch darauf ab, dass neben dem Betriebsgewinn auch gezahlte Mieten, Zinsen, Leasingraten zur Berechnung der Gewerbesteuerschuld herangezogen werden müssten. Nur, wenn die Leistungsfähigkeit eines Betriebes insgesamt berücksichtigt wird, wäre die Gewerbesteuer eine echte Realsteuer. Die nun geplante Gewerbsteuerreform führt jedoch zu einer reinen Ertragssteuer.

Der Charakter der Gewerbesteuer als Realsteuer ist von entscheidender Bedeutung, weil Kommunen nur auf Realsteuern einen eigenen Hebesatz anwendendürfen. Dass sich die Regierung nun für den Umbau der Gewerbesteuer zu einer Ertragssteuer entschieden hat, könne gar "zum Todesstoß für die Gewerbesteuer überhaupt werden", warnte Putzhammer. Bei einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht müsse befürchtet werden, dass das Gericht die Gewerbesteuer deswegen ganz kippt. Das könnte dazu führen, dass das in der Gemeindefinanzreformkommission abgelehnte Modell der Wirtschaftsverbände doch noch zum Zuge käme. Im Ergebnis wäre die Gewerbesteuer weg und die Arbeitnehmerschaft müsste dann die Gewerbesteuerlast der Wirtschaft überwiegend übernehmen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund ( DGB ) Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0, Telefax: 030/24060-324

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