Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Entlastung: Deutlich geringere Krankenkassenbeiträge für Kleinselbstständige / vzbv begrüßt Gesetzesänderung zur Festsetzung des Krankenkassenbeitrags für freiwillig versicherte Selbstständige

(Berlin) - "Die hohen Beitragsforderungen der Krankenkassen drohten viele kleinere Selbstständige in ihrer Existenz zu gefährden. Zum Beispiel für Friseure oder Betreiber eines kleinen Kiosks sind Buchhaltung und Steuerberater teure Dienstleistungen, die erst einmal mitverdient werden müssen. Daher ist es richtig, dass der Gesetzgeber nun entschieden hat, dass Krankenkassen die Einkommensnachweise ihrer Versicherten auch dann berücksichtigen müssen, wenn die Frist bereits verstrichen ist", sagt Thomas Moormann, Leiter Team Gesundheit und Pflege im vzbv.

Beschwerden in den Verbraucherzentralen

Seit 2018 werden Beiträge von freiwillig versicherten Selbstständigen generell vorläufig aufgrund des Einkommenssteuerbescheides des Vorjahres festgesetzt. Weist das Mitglied nicht innerhalb von drei Jahren das Einkommen auf Verlangen der Krankenkasse nach, so gilt zunächst der Höchstbeitrag. Hierbei wird fiktiv ein Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze angenommen, die aktuell bei knapp 5.000 Euro pro Monat liegt.

Die Verbraucherzentralen beraten seit Jahresbeginn verstärkt Versicherte, bei denen die Krankenkassen Nachzahlungen und Säumniszuschläge zum Teil von bis zu 8.000 Euro eingefordert hatten. Versicherte mussten statt rund 200 plötzlich rund 800 Euro monatlich zahlen. "Für viele Kleinselbstständige war das existenzbedrohend", so Moormann.

"Drei-Jahres-Regelung" bei Einkommensunterlagen abgeschafft

Der vzbv und die Verbraucherzentralen hatten bereits seit Jahren gefordert, dass auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist eingereichte Steuerunterlagen zu berücksichtigen sind. Kleinselbstständige, die die Frist versäumten und bereits den Höchstsatz zahlen mussten, können ebenfalls von der neuen Regelung Gebrauch machen und den Beitrag rückwirkend herabsetzen lassen.

Mehr Transparenz bei Krankenkassen erforderlich

Der Umgang mit säumigen Versicherten ist bei den Krankenkassen uneinheitlich. Manche Kasse schreibt ihre Versicherten dreimal an und bittet um Vorlage der Einkommensunterlagen, andere nur zweimal. Einige bescheiden ihre Versicherten im Januar, andere im Mai. Manche Krankenkassen setzen selbst dann den Höchstbeitrag fest, wenn nur eine Seite des Steuerbescheides fehlt.

"Die fehlende Qualitätstransparenz ist ein grundsätzliches Problem des deutschen Gesundheitssystems. Der Gesetzgeber muss die Krankenkassen dringend verpflichten, ihr Service-, Beratungs- und Genehmigungsverhalten in einem unabhängigen Portal zu veröffentlichen. Die Kriterien müssen für alle Kassen einheitlich und für die Versicherten relevant sein. Erst das würde die Krankenkassen vergleichbar machen", so Moormann.

Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Pressestelle Rudi-Dutschke-Str. 17, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Fax: (030) 25800218

(jg)

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