Entlastung von Bürokratie heute zweimal Thema im Bundestag
(Berlin) – Die Chancen konsequenter Entbürokratisierung stehen heute gleich bei zwei Gesetzgebungsverfahren im Fokus des Bundestags. Die geplanten Weichenstellungen sind aus Sicht der Immobilienwirtschaft allerdings noch nicht so, dass „der ganz große Wurf gelingen kann“, erklärt ZIA-Präsidentin Iris Schöberl. „Wir sehen ein gemischtes Bild – da fehlt noch der letzte Mut.“
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) soll heute in zweiter/dritter Lesung beschlossen werden.
Die Immobilienwirtschaft sieht hier einige starke Pluspunkte:
• Betriebskostenabrechnungen sollen künftig digital bereitgestellt werden können. „Hier kommt Deutschland also endlich im 21. Jahrhundert an. Dieser wichtige Schritt wird Vermieterinnen und Vermieter spürbar entlasten“, sagt Schöberl.
• Die Abschaffung des Meldescheins in der Hotellerie verspricht ebenfalls Erleichterungen – auch wenn der Wegfall nur für deutsche Staatsangehörige gelten soll.
• Die im Gesetz vorgesehene Verkürzung von Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht sind ein Fortschritt, allerdings wäre hier noch mehr an Entlastung möglich gewesen.
Ein klarer Minuspunkt im neuen Bürokratieentlastungsgesetz:
• Beim Vorhaben, für Gewerbemietverträge das Schriftformerfordernis durch ein Textformerfordernis zu ersetzen, gibt es Unwägbarkeiten. Für die Schriftform gab es bisher klare, anspruchsvolle Regeln. Zum neuen „Textformerfordernis“ fehlt letzte rechtliche Klarheit, weil es hierzu keine umfassende Rechtsprechung gibt. „Das Schriftformerfordernis für Gewerbemietverträge ersatzlos zu streichen, wie es noch das Bundesjustizministerium im Referentenentwurf vorgesehen hatte, wäre hier richtig. Entbürokratisierung braucht die Kraft, auch manches wegzulassen“, sagt die ZIA-Präsidentin.
Auch das Steuerfortentwicklungsgesetz steht heute im Bundestag an – in erster Lesung. „Hier hoffen wir noch auf starke Anpassungen durch die Abgeordneten, Denn die ,Anzeigepflichten für nationale Steuergestaltungen‘ versprechen den klassischen Bürokraten-Mix: größerer Aufwand ohne erkennbaren Mehrwert“, kritisiert Schöberl. „Von diesen Anzeigepflichten sollte man sich verabschieden, wie es im Gesetzgebungsverfahren zum Jahressteuergesetz 2024 schon einmal gemacht wurde.“
(Zwischen-)Fazit Schöberl: „Die Erleichterungen durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz dürfen nicht durch unnötige Bürokratielasten an anderer Stelle konterkariert werden.“
Quelle und Kontaktadresse:
ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. - Büro Berlin, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin, Telefon: 030 2021585-0, Fax: 030 2021585-29
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