Entscheidende Verhandlung über Beschwerden der Bodenreformopfer 1945-1949
(Berlin) - Wir erwarten, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Deutschland wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt. Wir setzen große Hoffnungen in die morgige Verhandlung. Ein Urteil selbst wird nicht vor Anfang 2005 verkündet werden, sagte Rechtsanwalt und Notar Albrecht Wendenburg im Vorfeld der Verhandlung vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.
Wendenburg ist einer der Verfahrensbevollmächtigten vor dem EGMR und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen (AfA), der Interessenvertretung zahlreicher Bodenreform- und Vertreibungsopfer, die dieses Verfahren entscheidend mit vorangetrieben hat. In der AfA sind ca. 15.000 Betroffene und Angehörige vertreten.
Am 29.01.2004, kurz nach dem Urteil im sog. "Neubauernverfahren", war bereits vor der Kleinen Kammer des EGMR in dieser Sache verhandelt worden. Die Kleine Kammer hatte aber nicht in der Sache entschieden, die Beschwerde vielmehr der Großen Kammer vorgelegt, welche nun eine endgültige Entscheidung treffen wird.
Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände e.V.
Reinhardtstr. 18, 10117 Berlin
Telefon: 030/31807205, Telefax: 030/31807242