Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des EPA in Sachen G 3/19 / Weitere Eingriffe ins EU-Biopatentrecht unnötig
(Frankfurt am Main) - Die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes hat entschieden, dass Pflanzen und deren Erzeugnisse in Europa nicht patentierbar sind, wenn sie mit einem im Wesentlichen biologischen Verfahren gezüchtet wurden.
"Wir haben stets betont, dass die Rechtsprechung beantworten muss, wie konkrete Normen ausgelegt werden müssen, wenn es um die Patentierbarkeit von Pflanzen geht", kommentiert Matthias Braun, Vorsitzender der Deutschen Industrievereinigung Biotechnologie im VCI (DIB), die Entscheidung. Er ergänzt: "Nach der Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts ist klargestellt: Es bedarf keiner gesetzgeberischen Eingriffe in die Biopatentrichtlinie, um die Reichweite des Patentierungsausschlusses für im Wesentlichen biologische Zuchtverfahren zu klären. Wir sehen uns damit in unserer Position bestätigt."
Wenn Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen chemisch-pharmazeutischen Industrie im Zentrum politischer Bemühung Deutschlands und der EU stehen sollen, sei ein effektiver Patentschutz gerade auch in der Biotechnologie entscheidend. "Dabei gilt: Keine Innovation ohne Investition und keine Investition ohne ausreichenden Patentschutz", so Braun.
Der VCI vertritt die wirtschaftspolitischen Interessen von rund 1.700 deutschen Chemieunternehmen und deutschen Tochterunternehmen ausländischer Konzerne gegenüber Politik, Behörden, anderen Bereichen der Wirtschaft, der Wissenschaft und den Medien. 2019 setzte die Branche rund 196 Milliarden Euro um und beschäftigte 464.800 Mitarbeiter.
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