Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts keine Garantie für bundesweit einheitlichen Vollzug des Dosenpfandes
(Köln) - Zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster am 28. November zum Dosenpfand erklärt eine Sprecherin des BDE: "Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster bedeutet nach Ansicht des BDE nicht die zwangsläufige Garantie für einen bundeseinheitlichen Vollzug des Dosenpfands. Die Entscheidung vom 28. November ändert nichts daran, dass hier noch eine abschließende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aussteht. Diese ist allerdings erst im Frühjahr 2003 zu erwarten. Vor diesem Hintergrund sollte nach Auffassung des BDE die Umsetzung des Zwangspfands so lange verschoben werden, bis hier für alle Beteiligten Rechtssicherheit herrscht."
--------------------------
Der BDE ist die mitgliederstärkste Vereinigung der bundesdeutschen Entsorgungsbranche. Als überwiegend mittelständisch strukturierter Verband repräsentiert er rund 900 Mitgliedsunternehmen mit ca. 160.000 Beschäftigten und ca. 18 Mrd. Euro Umsatz.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE)
Tempelhofer Ufer 37
50968 Köln
Telefon: 030/5900335-0
Telefax: 030/5900335-99