Entscheidung zu Mindestlohnregelungen unzureichend
(Berlin) - Der DGB hat grundsätzlich die Aufnahme weiterer Branchen ins Arbeitnehmerentsendegesetz begrüßt. Gleichzeitig kritisierte Vorstandsmitglied Claus Matecki jedoch, dass die Beschäftigten der Zeitarbeitsbranche nicht einbezogen würden. "Die Entscheidung von Bundestag und Bundesrat ist deshalb völlig unzureichend", sagte er am Freitag, 13. Februar 2009, in Berlin.
Es sei unerträglich, dass den ArbeitnehmerInnen in der Zeitarbeit ein Mindestlohn auf Basis des Entsendegesetzes vorenthalten werde, obwohl die tarifvertraglichen Regelungen bereits alle Anforderungen erfüllten, bemängelte Matecki. Stattdessen wolle die CDU/CSU Mindestlöhne in der Zeitarbeit auf Grundlage der Niedrigtarifverträge von so genannten christlichen Gewerkschaften einführen. Damit würde der repräsentativere Tarifvertrag der DGB-Gewerkschaften verdrängt, warnte Matecki. Ein solches Vorgehen sei für die betroffenen Menschen in der Zeitarbeit nicht akzeptabel und schon gar nicht christlich.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand
Axel Brower-Rabinowitsch, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
Telefon: (030) 24060-0, Telefax: (030) 24060-324
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