Entsorgung australischer Sonderabfälle in Deutschland ist ökologisch die beste Lösung / Auch Umweltbundesamt favorisiert Import
(Berlin) - Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) warnt vor einer Panikmache hinsichtlich des Imports gefährlicher Abfälle. Der Hauptgeschäftsführer des Verbands Dr. Stephan Harmening sagte heute (24. April 2007) bei einem Pressegespräch mit der Essener AGR mbH in deren Verbrennungsanlage RZR Herten: Wir sind in Deutschland weltweit führend, was unsere Technologie und unsere Kompetenz im Umgang mit gefährlichen Abfällen anbelangt. Der Import von gefährlichen Abfällen zu deutschen Anlagen ist nicht nur im aktuellen Fall die ökologisch beste Lösung.
Gefährliche Abfälle können in den Herkunftsländern oft nicht adäquat entsorgt werden. Deshalb begrüßt es der BDE, wenn diese Abfälle mit der bestmöglichen Technik und unter den höchsten Umweltschutzauflagen aufbereitet oder entsorgt werden. Beides garantiert die deutsche Entsorgungswirtschaft, sagte Harmening. Er verwies auf eine aktuelle Stellungnahme des Umweltbundesamts (UBA), das ebenfalls die Entsorgung der australischen Abfälle in deutschen Anlagen als umweltgerechte Lösung favorisiert. Das UBA ist der Auffassung, dass eine längerfristige Lagerung der Chemikalien in Australien ein wesentlich größeres Umweltrisiko wäre als die Verbrennung in einer modernen Sonderverbrennungsanlage in Deutschland. Wer den Import gefährlicher Abfälle nach Deutschland kritisiert, fördert indirekt andernorts geringere ökologische Standards oder den Einsatz einer bedenklicheren Technik, sagte Harmening.
Der BDE-Hauptgeschäftsführer nannte noch ein zweites Argument für die Importe: Die große deutsche Sonderabfallkompetenz zeigt sich in Hightech-Anlagen, deren Investition sich nur rechnet, wenn die Anlagen auch profitabel zu betreiben sind. Für die Unternehmen ist die behördlich genehmigte grenzüberschreitende Entsorgung auch ein wirtschaftliches Standbein. Da für Sonderabfälle keine generelle Andienungspflicht besteht, sind die Unternehmen darauf eingerichtet und angewiesen, auch Abfälle aus dem Ausland entsorgen zu können. Interessant ist ja, dass die Entsorgung von gefährlichen Abfällen nie von den Kommunen als Teil der so genannten Daseinsvorsorge gesehen wurde. Sonderabfall ist überwiegend die Sache von privaten Unternehmen, die dafür in den letzten Jahrzehnten eine enorme Kompetenz aufgebaut haben, sagte Harmening.
Gerade für die Beseitigung der gefährlichsten Stoffe verfügt die deutsche Entsorgungswirtschaft über Anlagen, die mit optimaler Verbrennung und bester Filtertechnik arbeiten. Konkret geht es im aktuellen Fall um 22.000 Tonnen Abfälle, die mit dem Stoff Hexachlorbenzol (HCB) behaftet sind. HCB zählt zur Gruppe der persistenten, organischen Schadstoffe (POPs = Persitent Organic Pollutants), die wegen ihrer chemischen Eigenschaften sehr stabil und in der Umwelt praktisch nicht abbaubar sind. Laut Stockholmer Übereinkommen zur Begrenzung der Umweltverschmutzung durch POPs dürfen die Vertragsstaaten dazu zählen Deutschland und Australien Substanz wie HCB weder herstellen noch anwenden. Das Stockholmer Abkommen verpflichtet die Länder auch dazu, noch vorhandene Lagerbestände an POPs zu identifizieren und so zu entsorgen, dass die POPs vollkommen und zerstört werden.
Dazu AGR-Geschäftsführer Dietrich Freudenberger: Nicht ohne Grund hat sich der australische Abfallerzeuger nach einer aufwendigen Auditierung für Verbrennungsanlagen in Deutschland entschieden. Hier kann man die Stoffe so umweltverträglich beseitigen, wie sonst nirgendwo.
Um HCB endgültig zu zerstören, sind Sonderabfallbehandlungsanlagen erforderlich, die die Substanz vollkommen zerlegen, ohne gleichzeitig unerwünschte organische und chlorierte Nebenprodukte in die Umwelt frei zu setzen. Deutschland verfügt über solche Verbrennungsanlagen, die ihre Leistungsfähigkeit bereits bei der Entsorgung von Abfällen, die polychlorierte Biphenyle (PCB) enthielten, unter Beweis stellten. So sind sie zum Beispiel mit Annahme- und Dosiersystemen für problematische flüssige Abfälle, mit Drehrohröfen und anschließender Nachbrennkammer als Verbrennungsaggregat und einer hochleistungsfähigen Abgasreinigung mit mehrstufiger Filtertechnik ausgerüstet. In Australien verfügt keine Entsorgungsanlage über solche Technik. Die dortigen Anlagen sind für den Großteil der HCB-verunreinigten Abfälle fester Bauschutt in Fässern, verunreinigter Boden und Verpackungen nicht geeignet oder haben keine ausreichenden Kapazitäten, um die Abfälle in einem vertretbaren Zeitraum zu entsorgen.
Deutsche Anlagen für die Behandlung von gefährlichen Anlagen verfügen über eine Behandlungskapazität von mindestens 16,0 Millionen Tonnen im Jahr. Importiert werden fast 6 Millionen Tonnen, exportiert 1,1 Millionen Tonnen. Die 22.000 Tonnen aus Australien machen 0,4 Prozent der deutschen Importmenge und 0,1 Prozent der deutschen Behandlungskapazität aus.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE)
Pressestelle
Behrenstr. 29, 10117 Berlin
Telefon: (030) 5900335-0, Telefax: (030) 5900335-99
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