Entsorgung von Sonderabfällen in Hessen muss neu geregelt werden / BDE-Gutachten: Monopolstellung der Hessischen Industriemüll GmbH (HIM) ist unzulässig
(Berlin) - Ein vom BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. in Auftrag gegebenes Gutachten, das die Gültigkeit der hessischen Verordnung zur Bestimmung der Hessischen Industriemüll GmbH (HIM) zum zentralen Träger der umweltverträglichen Entsorgung von Sonderabfällen prüfen sollte, liegt nunmehr vor. Es kommt zu dem Ergebnis, dass die in Hessen durch Verordnung zum Landesabfallgesetz vorgeschriebene Monopolstellung der HIM zur Annahme von Sonderabfällen keinen Bestand haben kann. Die Entsorgungsunternehmen haben danach eine Reihe von Möglichkeiten, sich gegen die in der Verordnung festgeschriebene Andienungspflicht zugunsten der HIM und den damit verbundenen wirtschaftlichen Erschwernissen zur Wehr zu setzen.
Das Gutachten ist aus der Sicht des BDE nachvollziehbar und plausibel. BDE-Hauptgeschäftsführer Matthias Raith sagte: "Augenscheinlich hat sich in Hessen mitten in einer ansonsten gut funktionierenden Abfallwirtschaft ein Monopol aus Zeiten von längst überwundenen `Abfallnotständen´ erhalten, das mit guten Argumenten sowohl ordnungsrechtlich als auch umweltpolitisch in Frage gestellt werden muss. Der Verkauf der HIM als begünstigtes Unternehmen an eine Private Equity Company durch das Land ist nur ein Anzeichen dafür, dass die Rahmenbedingungen heute und für die Zukunft nicht mehr passen."
Raith kündigte an, kurzfristig das Gespräch mit den in Hessen zuständigen Landesministerien zu suchen: "Ziel muss sein, dass sich die HIM den Rahmenbedingungen des Marktes stellt. Monopole oder eine marktbeherrschende Stellung Einzelner im Entsorgungs- und Recyclingmarkt darf es auch in Hessen nicht geben."
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