Entwaldung: EU-Parlament kommt Handwerksbetrieben entgegen
(Berlin/Brüssel) - Am 26. November hat das Europäische Parlament dafür gestimmt, den Überarbeitungsvorschlag der EU-Kommission zur EU-Entwaldungsverordnung anzunehmen. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Die EU-Abgeordneten haben am Mittwoch ein gutes Abstimmungsergebnis erzielt.
Nachgelagerte Marktteilnehmer werden vor unnötiger Bürokratie bewahrt. Sie müssen weder Prüfungen durchführen noch Referenznummern sammeln und weiterreichen. Richtigerweise liegt die Pflicht hier beim Erstinverkehrbringer, also dem Unternehmen, das das Produkt zuerst auf den Markt gebracht hat.
Die nun vorgesehene Verschiebung des Anwendungszeitpunkts der Entwaldungsverordnung um ein Jahr bis zum 30. Dezember 2026 gibt den verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern die notwendige Zeit, um sich seriös auf die neuen Anforderungen vorzubereiten und sie verlässlich umzusetzen.
Zudem soll die Kommission nach dem Parlamentsvotum bis April 2026 weitere Vereinfachungen prüfen. Das ist notwendig und sinnvoll, denn der Rechtsrahmen ist hoch komplex. Behörden und Wirtschaft gewinnen damit Spielraum für eine gründliche Bewertung der neuen Vorgaben.
Jetzt müssen die Trilogverhandlungen zügig abgeschlossen und das Änderungsgesetz noch vor Jahresende verabschiedet werden.“
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH), Anton-Wilhelm-Amo-Str. 20/21, 10117 Berlin, Telefon: 030 20619-0
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen

