Pressemitteilung | Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA)

"Entwaldungsverordnung ist ein bürokratischer Irrsinn"

(Frankfurt am Main) – Der VDMA warnt in einem Schreiben an die EU-Kommission und den deutschen Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer eindringlich vor den Folgen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Die Verordnung, die ab Ende 2025 für große Unternehmen und ab Mitte 2026 auch für kleinere Firmen gelten soll, sieht eine lückenlose Rückverfolgbarkeit von Produkten wie Holz, Gummi oder Leder bis zur Ursprungsparzelle vor.

Aus Sicht des VDMA muss die EUDR dringend überarbeitet und ihr Start um mindestens zwei Jahre verschoben werden. „Sie ist handwerklich schlecht gemacht, das zeigt sich nicht zuletzt an den umfangreichen und ständig wachsenden Frage- und Antwort-Dokumenten der EU-Kommission. Der hohe Aufwand, den die Verordnung verursacht, sowohl bei den Unternehmen im In- und Ausland als auch den Behörden, ist Bürokratismus in Höchstform“, ärgert sich VDMA-Präsident Bertram Kawlath. Dabei könnte dem VDMA zufolge dieser bürokratische Aufwand mit einigen wesentlichen Änderungen deutlich verringert werden, ohne dabei die Wirksamkeit der Verordnung einzuschränken.

„Die EUDR ist in ihrer jetzigen Form nicht praxistauglich, könnte zu Lieferkettenunter-brechungen sowie gravierenden Lieferproblemen führen und gefährdet damit in hohem Maße die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen“, heißt es in dem Schreiben des VDMA. Die Maschinenbauindustrie sei zwar nicht direkter Produzent der betroffenen Rohstoffe, jedoch auf Komponenten angewiesen, die aus diesen Rohstoffen hergestellt werden (zum Beispiel Dichtungen, Reifen oder Förderbänder) und die teilweise auch als Ersatzteile auf den Markt gebracht werden. „Es ist absoluter Irrsinn, dass neben den Inverkehrbringern von relevanten Rohstoffen und Erzeugnissen auch alle nachgelagerten europäischen Wertschöpfungsteilnehmer volle EUDR-Deklarations- und Sorgfaltspflichten zu leisten haben“, betont Kawlath. Die bürokratischen Lasten der Verordnung seien enorm und stünden in keinem Verhältnis zum angestrebten Ziel.

In seiner Stellungnahme zur EU-Konsultation fordert der VDMA unter anderem eine Beschränkung der Sorgfaltspflichten auf den ersten Inverkehrbringer, die Einführung von De-Minimis-Regelungen für Kleinstmengen, Kleinstsendungen und für geringfügige Rohstoffanteile sowie Ausnahmen für Testprodukte, Bedienungsanleitungen und Rückwaren.

Für den Verband steht fest, dass die Entwaldungsverordnung einer umfassenden Überarbeitung unterzogen und damit einhergehend die Anwendung um mindestens zwei Jahre verschoben werden sollte. „In ihrer jetzigen Form ist die Entwaldungsverordnung ein Bürokratiemonster. Um zu verhindern, dass dadurch die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen aufs Spiel gesetzt wird, darf sie in dieser Form keinesfalls zur Anwendung kommen“, sagt der VDMA-Präsident. Der Verband appelliert an die EU-Instanzen und die deutsche Bundesregierung, sich für eine wirtschaftlich tragfähige und bürokratiearme Umsetzung einzusetzen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA), Holger Paul, Leiter(in) Kommunikation, Lyoner Str. 18, 60528 Frankfurt am Main, Telefon: 069 66030

NEWS TEILEN: