Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

Entwurf der Bilanzrechtsreform nicht vor 2007

(Berlin) - Der Referentenentwurf zur Reform des deutschen Bilanzrechts wird nicht mehr in diesem Jahr vorgelegt. Dies bestätigte Ministerialrat Dr. Christoph Ernst vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) auf Anfrage des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV).

Eine Reform des deutschen Bilanzrechts ist nach Meinung des DStV dringend erforderlich, denn die Aussagefähigkeit des HGB-Jahresabschlusses wird durch die Vielzahl von Wahlrechten, die das HGB vorsieht, stark eingeschränkt. Dies darf nach Ansicht des DStV aber keinesfalls zu einer verpflichtenden Anwendung der IAS/IFRS auch für deutsche Unternehmen führen. Der DStV verfolgt die Entwicklung mit Sorge, da diese Vorschriften mit einem erheblichen Mehraufwand besonders für kleine und mittlere Unternehmen verbunden sind.

Aus diesem Grund hat der Arbeitskreis Rechnungslegung, den der DStV gemeinsam mit der Bundessteuerberaterkammer ins Leben gerufen hat, dem BMJ bereits vor zwei Jahren eine Liste mit Verbesserungsvorschlägen für das deutsche Bilanzrecht vorgelegt. Ziel ist es, die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, insbesondere das Realisations- und das Anschaffungskostenprinzip, beizubehalten. Ansatz- und Bewertungswahlrechte hingegen sollen reduziert und die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage objektiviert werden. In diese Richtung wird auch der Entwurf des BMJ gehen, wie Herr Dr. Ernst bestätigte. Es sei nicht daran gedacht, das HGB zu Gunsten der internationalen Rechnungslegungsvorschriften aufzugeben. Diesen Weg unterstützt der DStV im Interesse des deutschen Mittelstandes ausdrücklich.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Annette Theobald, Referentin, Presseabteilung Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 278762, Telefax: (030) 27876799

(bl)

NEWS TEILEN: